03.07.2012 - 8.6 Satzung über die Festlegung der Gebietszonen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bei diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Nelsbach und Frau Lindt nicht anwesend.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              33              Ablehnung:              0              Enthaltung:              0

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der  Rat, die Satzung zur Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht nach § 51 wie folgt:

 

Satzung

der Stadt Wegberg über die Festlegung der Gebietszonen

und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht nach

§ 51 Landesbauordnung NRW

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) und des § 51 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.200 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 729), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am _______ folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

In der Stadt Wegberg werden folgende Gebietszonen nach § 51 Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordhein-Westfalen festgelegt:

 

Gebietszone I:

Wegberg innerhalb des Grenzlandringes

 

Gebietszone II:

Arsbeck, Dalheim-Rödgen, Holtum, Kipshoven, Klinkum, Merbeck, Rath-Anhoven, Rickelrath, Uevekoven, Wildenrath, Tüschenbroich, Tetelrath

 

Gebietszone III:

Alle übrigen Bereiche.

 

 

§ 2

Unter Zugrundelegung des Vomhundertsatzes von 80 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag zur Ablösung der Stellplatzpflicht je Stellplatz

 

              in der Gebietszone I                            auf              4.440,00 €

              in der Gebietszone II              auf              3.540,00 €

              in der Gebietszone III              auf              3.420,00 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der Stadt Wegberg über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht vom 12.07.1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2011 tritt außer Kraft.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=642&TOLFDNR=7874&selfaction=print