04.09.2012 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Winterdienst – Besetzung der Streufahrzeuge

Nach Prüfung und Beratung im Arbeitsschutzausschuss der Stadt Wegberg werden die beiden Streu-/Räumfahrzeuge beim städtischen Baubetriebshof im Winter 2012/2013 aus sicherheitsrelevanten Gründen mit 2-Mann-Besatzung im Einsatz sein.

 

Eine 2-Mann-Besatzung wird bei Einsatzfahrten im kommunalen Bereich vom zuständigen Unfallversicherer empfohlen und auch von den allermeisten Kommunen im Kreis Heinsberg praktiziert (z.B. Hückelhoven, Heinsberg, Kreisstraßenmeisterei etc.). Lediglich bei Einsatzstrecken, bei denen Wendemanöver bzw., bei denen das Rückwärtsfahren aufgrund der Streckenführung auszuschließen ist, kann ggf. auf einen Beifahrer verzichtet werden, wenn das Einsatzfahrzeug entsprechend auf gerüstet ist (Rückfahrkamera, Computersteuerung der Räum-/ Streueinheiten etc.). Hier steht der 2. Mann jedoch für Ladetätigkeiten auf dem Baubetriebshof zur Verfügung (z.B. Erkelenz, Landesbetrieb Straßen NRW).

 

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Aus den Reihen des Ausschusses wird darum gebeten, eine Gegenüberstellung der beiden Varianten – techn. Hilfsmittel / 2-Mann-Besatzung – durch die Verwaltung anfertigen zu lassen. Technischer Beigeordneter Fabry sichert dies zu.

 

 

1.3.2 Bauvorbescheide Firma Theißen, Rath-Anhoven

Die durch die Firma Theißen beantragten Bauvorbescheide zur Errichtung eines Getränkemarktes, eines Tiernahrungsmarktes sowie eines Drogeriemarktes, im Ortsteil Rath-Anhoven, sind zwischenzeitlich positiv beschieden worden.

 

Die Erteilung der Vorbescheide ist den angrenzenden Kommunen (Stadt Mönchengladbach und Stadt Erkelenz) förmlich bekanntgegeben worden.

 

 

1.3.3 Einführung einer getrennten Erfassung und Sammlung von Bioabfällen in der Stadt Wegberg

In der Beschlussvorlage zur Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg (VO/2100/12) hat die Verwaltung angekündigt, für die Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 04. September 2012 eine separate Beratungsvorlage über die Einführung einer getrennten Erfassung und Sammlung von Bioabfällen in der Stadt Wegberg zu erstellen.

Im Rahmen der Erarbeitung einer Lösungsmöglichkeit für die Getrennterfassung von Bioabfällen hat sich neben der Erfassung mittels Bioabfallbehältern auch die Möglichkeit einer Erfassung über die bestehenden Erfassungswege der  pflanzlichen Gartenabfälle ergeben.

Die letztgenannte Lösungsmöglichkeit liegt derzeit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beim Landrat des Kreises Heinsberg als Aufsichtsbehörde in abfallrechtlichen Angelegenheiten zur Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den einschlägigen abfallrechtlichen Gesetzesnormen vor.

Ein Ergebnis der Prüfung ist rechtzeitig vor der nächsten Sitzung dieses Ausschusses am 06. November 2012 zu erwarten.

 

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht eine Verpflichtung zur Getrennterfassung von Bioabfällen erst ab 01. Januar 2015, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch ausreichend Zeit zur Umsetzung dieser Verpflichtung besteht. 

 

 

1.3.4 Erstellung eines Baulückenkatasters

Durch den Fachbereich Planen – Bauen – Wohnen wurde ein Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet Wegberg erstellt.

Aus dem Kataster sind die freien und bebaubaren Flächen in den einzelnen Ortsteilen ersichtlich.

Den Fraktionen wurde im Vorlauf zu dieser Sitzung jeweils eine CD mit den hierzu erstellten Übersichtskarten und Auflistungen zur Verfügung gestellt.

Auf einen Ausdruck der Unterlagen wurde aufgrund dem Umfangs und der großformatigen Pläne verzichtet.

Da das Kataster einer laufenden Veränderung unterliegt, erfolgt eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen.

Auskünfte zu konkreten Anfragen werden durch den Fachbereich 301 beantwortet.

 

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Ratsherr Bennewirtz regt eine Hinterlegung des Baulückenkatasters in Allris an. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Hinterlegung aufgrund des hohen Umfangs möglich ist.

 

Techn. Beigeordnete Fabry erläutert auf Nachfrage, dass mit der Erstellung des Baulückenkatasters der gegebenenfalls erforderliche Bedarf an bebaubaren Flächen aufgezeigt werden sollte. Als Ergebnis konnte seitens der Verwaltung zurzeit kein darüber hinausgehender Bedarf festgestellt werden, da die ermittelten Grundstücke ohne eine weitergehende Erschließung bebaut werden können.

 

 

1.3.5 Handreichung zum Denkmalschutz

Ferner wurde eine Handreichung über die im Stadtgebiet Wegberg befindlichen Bau- und Bodendenkmäler erstellt. Diese beinhaltet neben Daten und Fotos der nahezu 200 Denkmäler auch allgemeine Angaben aus dem Bereich Denkmalpflege und Denkmalschutz (Gesetzliche Bestimmungen, Behördenaufbau, Fördermöglichkeiten, Übersichtskarten).

Die Handreichung wurde den Fraktionen ebenfalls im Vorlauf zu dieser Sitzung digital auf CD zur Verfügung gestellt. Ferner haben diese eine Anzahl von ausgedruckten Exemplaren erhalten.

 

 

1.3.6 Erfassung der LVP-Abfälle in den Jahren 2013 bis einschließlich 2015

Zum 31. Dezember 2012 läuft der Vertrag zwischen den dualen Systembetreibern und dem Entsorgungsunternehmen Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG über die Erfassung der restentleerten Leichtverpackungsabfälle aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen (gelbe Tonne/gelber Sack) im Kreisgebiet Heinsberg aus. Daher war eine Ausschreibung dieser Leistung für die Jahre 2013 bis einschließlich 2015 erforderlich, die federführend für die dualen Systembetreibern durch den Systembetreiber Redual GmbH durchgeführt wurde. Die Auswertung dieser Ausschreibung ergab, dass das Entsorgungsunternehmen Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG diese Leistung im Kreis Heinsberg in den Jahren 2013 bis einschließlich 2015 erbringen wird.  

Für die Erfassung der LVP-Abfälle im Stadtgebiet Wegberg werden weiterhin wahlweise eine Behältersammlung und eine Sacksammlung angeboten. Ein Austausch der auf den Grundstücken aufgestellten gelben Behälter ist nicht erforderlich.

 

 

1.3.7 Fördermittel für den Ausbau der Rather Straße

Mit Schreiben vom 18.07.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit,  dass die Maßnahme „Ausbau der Rather Straße“ in das mittelfristige Straßenförderprogramm 2010 – 2014 aufgenommen wurde. Das Vorhaben mit 1.127.000,00 € Gesamtausgaben, von denen 798.700,00 € zuwendungsfähige Aufwendungen darstellen, wurde für das Jahr 2014 eingeplant.

 

Nach den derzeitigen gültigen Förderungssätzen von 60 % Bund und  5 % (Land) ist für die Maßnahme eine entsprechende Finanzierung vorgesehen.

 

Darüber hinaus können KAG-Beträge in Höhe von ca. 214.000,00 € erhoben werden. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von ca. 394.000,00 €.

 

Durch diese Einplanungsmitteilung  wird allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet. Über die tatsächliche Höhe wird erst im Jahr vor Aufnahme in das sogenannte Jahresprogramm entschieden.

 

 

1.3.8 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Friedhofstraße

Mit Schreiben der SPD Fraktion vom 10.05.2011 wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h für die Friedhofstraße, Teilbereich zwischen Brücke und Einmündung Kahrbahn beantragt. Nach Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Heinsberg, welche keine Erforderlichkeit zur Einrichtung dokumentierte, wurde von einer Anordnung Abstand genommen.

 

In der Sitzung des Ausschusses Städtebau, Umwelt und Verkehr am 05.06.2012 wurde durch die Mitglieder beschlossen, dass die Verwaltung eine Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, trotz der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde sowie der Straßenverkehrsbehörde, vornehmen solle.

 

Da die Straßenverkehrsbehörden nur an Weisungen der staatlichen Fachaufsicht gebunden sind und insoweit nicht an Beschlüsse kommunaler Gremien, erfolgte keine die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung.

 

Nach einer Rücksprache mit der SPD Fraktion sollte die im Januar 2012 stattgefundene Messung, aufgrund der Witterung in den Wintermonaten, in den Sommermonaten 2012 wiederholt werden.

 

Aufgrund der neuen Messergebnisse für den Zeitraum 03.08. – 10.08.2012 konnte festgestellt werden, dass die Fahrzeugführer die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich unterschreiten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen liegt bei einer durchschnittlichen PKW-Anzahl von 560 Fahrzeugen/ pro Tag bei 24 km/h. Dies zeigt, dass die Akzeptanz in diesem Straßenteilbereich der Friedhofstraße angepasst zu fahren für den Großteil aller Fahrer vorhanden ist. Die einzelnen Spitzenwerte die über der zulässig vorgeschriebenen Geschwindigkeit liegen, werden durch eine weitere Begrenzung nicht unterbunden. Diese sollten ferner durch Messungen der Kreispolizeibehörde und entsprechende Geldbußen geahndet werden.

 

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Reglementierungen im öffentlichen Verkehr nur dort zulässig, wo diese eine bestehende, nicht vorhersehbare Gefahrensituation ausräumen und eine Erforderlichkeit zum Einschreiten gegeben ist. Dies ist hier, zusätzlich begründet durch die weiterhin unauffällige Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Heinsberg, nicht der Fall.

 

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Teilbereich der Friedhofstraße zwischen Brücke und Kahrbahn wird nach erneuter Prüfung nicht angeordnet.

 

 

1.3.9 Verbleib der Bischofsmühle in der Denkmalliste der Stadt Wegberg

In seiner Sitzung vom 05.06.2012 (TOP 1.5) hat sich der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr gegen die durch den Landschaftsverband beantragte Löschung der Bischofsmühle aus der Denkmalliste der Stadt Wegberg ausgesprochen.

 

Dieser Beschluss wurde dem Landschaftsverband entsprechend mitgeteilt.

 

Nach der Verordnung zum Denkmalschutzgesetz hatte der Landschaftsverband die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Oberste Denkmalbehörde (zuständiger Minister) um Entscheidung anzurufen.

Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Daher stand der Stadt Wegberg in diesem Fall die abschließende Entscheidung zu.

 

Den Eigentümern der Bischofsmühle wurde zwischenzeitlich schriftlich das Ende des Verfahrens und damit auch der Verbleib der Bischofsmühle in der Denkmalliste der Stadt Wegberg mitgeteilt.

Ferner wurde der Landschaftsverband über diese Entscheidung informiert.

 

 

1.3.10  „Tag des offenen Denkmals“

Am 09. September 2012 findet bundesweit der diesjährige Tag des offenen Denkmals statt.

 

Das Thema in 2012 ist „Holz“ in den unterschiedlichen Verwendungsarten.

 

Auch im Stadtgebiet Wegberg werden an diesem Tag wieder viele Denkmaleigentümer die Türen ihrer Denkmäler für interessierte Besucher öffnen.

 

Hierbei sei insbesondere auf die Wegberger Mühlen hingewiesen. Auch dieses Jahr wurde durch Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mühlenbesitzer und dem Bereich Stadtmarketing wieder ein abwechslungsreiches Programm in und um die Wegberger Mühlen organisiert.

Ein hierzu erstellter Flyer kann von der Homepage  „www.WegbergerMuehlentour.de“ heruntergeladen werden.

Eine Teilnahme wird wärmstens empfohlen und ist sicher für jeden informativ und unterhaltsam.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=644&TOLFDNR=8102&selfaction=print