04.09.2012 - 1.9 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhause...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage erläutert der Techn. Beigeordnete Fabry, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich sei. Aus Kostengesichtspunkten sei es wirtschaftlicher auf eine Änderung zu verzichten und stattdessen die Realisierung der Bauabsicht mittels der von der Verwaltung vorgeschlagenen Befreiung zu ermöglichen.

Eine Befreiung sei mit erheblich geringeren Kosten verbunden und zeitlich wesentlich schneller umzusetzen als eine Bebauungsplanänderung.

Da der Bebauungsplan jedoch vom Rat beschlossen worden sei, habe die Verwaltung die Politik in die Entscheidungsfindung mit einbinden wollen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stimmt im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid vom 19.04.2012 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 66, Flurstück 1215 der beantragten Befreiung auf Überschreitung der überbaubaren Fläche zu.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=644&TOLFDNR=8108&selfaction=print