06.11.2012 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 06.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:
1.3.1 Instandsetzung der Grabmäler auf dem denkmalgeschützten Friedhof an der Bahnhofstraße
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte am 27.03.2012 einen Beschluss hinsichtlich der Instandsetzung des denkmalgeschützten ehemaligen Friedhofs an der Bahnhofstraße getroffen. Die Kosten für die Sicherung und Wiedererrichtung der Grabmale beliefen sich auf ca. 25.000 . Auf Basis dieses Beschlusses wurde bei der Bezirksregierung eine Förderung der Maßnahme im Bezug auf die Wiedererrichtung der Grabmale im Rahmen des Denkmalförderprogramms beantragt.
Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.10.2012, eingegangen am 23.10.2012, wurde der Stadt Wegberg für die Sanierung der Grabmale auf dem Friedhof an der Bahnhofstraße ein Zuschuss des Landes NRW von insgesamt 12.500,00 gewährt. Dies sind 50% der voraussichtlichen denkmalpflegerischen Aufwendungen für die Sicherung und Wiedererrichtung der vorhandenen Grabmale auf dem Friedhof.
Der Zuschuss ist in zwei Teilschritten in 2012 und 2013 abzurufen.
Im Haushalt 2012 stehen für die Umsetzung der Maßnahme Mittel in Höhe von 10.000 bei Produkt 10 03 00 (Denkmalschutz und Denkmalpflege) zur Verfügung. Die weiteren Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2013 und 2014 angemeldet.
Eine Auftragsvergabe für den ersten Maßnahmenabschnitt erfolgt in Kürze.
Die Arbeiten sollen schnellstmöglich, in Abhängigkeit von der Witterung, umgesetzt werden.
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Ratsherr Böhm erkundigt sich mit Bezug auf TOP 3.2 der heutigen Sitzung, ob im Rahmen der Instandsetzung des denkmalgeschützten Friedhofs auch eine Neupositionierung von Grabsteinen angedacht sei.
Dies wird vom Techn. Beigeordneten Fabry verneint.
1.3.2 Winterdienst
Im Zeitraum 20. November 2012 bis 25. März 2013 wird im Rahmen einer Dienstbereitschaft der Winterdienst in zwei Streubezirken durch den städtischen Baubetriebshof zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr gewährleistet.
Die Gesamtstrecke für den Streubezirk I (Wegberg, Beeck, Rath-Anhoven, Kehrbusch, Tüschenbroich, Merbeck, Rickelrath) beläuft sich auf rund 37 Km mit einer Streulänge von 12,50 Km.
Die Gesamtstrecke für Streubezirk II (Klinkum, Arsbeck, Dalheim, Wildenrath) beläuft sich auf rund 38,50 Km mit einer Streulänge von 13 Km.
Das Salzlager ist vollständig aufgefüllt.
Gemäß der Winterdienstsatzung ist der Streu- und Räumdienst auf die Grundstückseigentümer übertragen. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach Einsetzen der Glätte, zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Für die Bereiche von städtischen Grundstücken ist ein Streu- und Räumdienst mit zwei Geräteträgern eingesetzt. Bushaltestellen und Fußgängerüberwege werden durch den Baubetriebshof von Hand gestreut.
1.3.3 Erste stadtweite Müllsammelaktion am 27. Oktober 2012
Am Samstag, 27. Oktober 2012 fand die erste von der Verwaltung organisierte stadtweite Müllsammelaktion unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Reinhold Pillich statt. Hierfür hat die Verwaltung alle Vereine sowie Gemeinschaften in einem Anschreiben sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger in einem Presseaufruf zur Teilnahme aufgefordert. Diesem Aufruf folgten rund 140 Helferinnen und Helfer, die sich an diesem sonnigen Herbstvormittag in ihrem jeweils ausgewählten Sammelgebiet aufmachten, um umherliegende Abfälle aufzusammeln und damit einen Beitrag zu einer sauberen Landschaft sowie zum Schutz der Umwelt zu leisten.
Der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzte sich aus den Mitgliedern von Vereinen und Gemeinschaften zusammen, aber auch Einzelpersonen haben sich aufgerufen gefüllt und haben mit ihrer Teilnahme diese Aktion unterstützt.
Auch Bürgermeister Pillich nahm an der Müllsammelaktion teil und sammelte gemeinsam mit den Mitgliedern des SV Helpenstein e.V. entlang der Friedrich-List-Allee Abfälle ein.
Abfälle wurden an der Friedrich-List-Allee, an den Feld- und Waldwege zwischen Klinkum und Arsbeck, entlang der Kahrbahn, rund um den Waldparkplatz im Beecker Wald, in und um die Ortschaften Arsbeck, Beeck, Rath-Anhoven und Mehlbusch, entlang des Beeckbachs, im Wohngebiet Jakob-Hoogen-Straße und an der Industriestraße sowie um den Grenzlandring gesammelt.
Unterstützung fand die Verwaltung auch bei der Organisation der Müllsammelaktion. So hat sich die Firma Feger Umweltservice aus Wegberg bereiterklärt, die mit den gesammelten Abfällen gefüllten Abfallsäcke kostenfrei einzusammeln und zur Abfallumschlaganlage des Kreises Heinsberg in Gangelt-Hahnbusch zu transportieren.
Für die Entsorgung der im Rahmen der Müllsammlung erfassten Abfälle wird der Kreis Heinsberg lediglich die halbe Gebühr der sonst üblichen Entsorgungsgebühr erheben.
Im Ergebnis wurden im Rahmen der Müllsammelaktion rund 80 Säcke Abfall gesammelt.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Müllsammelaktion wurde im Vorfeld des Sammeltages neben Abfallsäcken und Handschuhen auch eine Fundliste ausgehändigt, in die die Fundorte von Abfällen eingetragen werden sollte, die entweder aufgrund ihrer Abmessungen nicht in die Abfallsäcke passten oder aufgrund des Gewichts nicht transportiert werden konnten oder die gefährliche Abfälle darstellen wie scharfkantige oder spitze Gegenstände. Diese Abfälle werden vom Baubetriebshof gesondert aufgesammelt.
Im Anschluss an die Sammlung fanden sich noch ca. 60 Helferinnen und Helfer in der Wegberger Mühle zu einer unterhaltsamen Runde bei einer wärmenden Mühlensuppe ein. Hier dankte der Bürgermeister allen anwesenden Helferinnen und Helfern für ihre Teilnahme.
Spontan hatte sich Bürgermeister Pillich entschlossen, die größte Gruppe mit einem Geldgeschenk auszuzeichnen, um auch einen Anreiz zur Teilnahme an künftigen Müllsammelaktionen zu setzen. Die stärkste Gruppe stellte der SV Helpenstein e.V. mit 37 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Es bleibt zu hoffen, dass durch eine solche Müllsammelaktion auf die Problematik der illegalen Abfallablagerung sensibilisiert werden kann und aufzeigt, dass diese unzulässige Abfallentsorgung eine ernsthafte Schädigung der Umwelt darstellt.
Für das Frühjahr 2013 ist die nächste stadtweite Müllsammelaktion vorgesehen.
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Ratsfrau Zimmermann bittet um Mitteilung in welcher Höhe das Geldgeschenk des Bürgermeisters erfolgt sei und aus welcher Haushaltsstelle dieses bestritten worden sei.
Bürgermeister Pillich teilt mit, dass er einen Betrag von 100,00 aus seinen Verfügungsmitteln hierfür bereitgestellt habe.
1.3.4 Sportanlage Arsbeck, Helpensteinstraße
Der belastete Tennenbelag in Wegberg Sportplatz Arsbeck ist durch eine Fachfirma entsorgt worden. Der verbliebene Unterbau wurde von einem Fachlabor untersucht und nicht beanstandet. Das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg hat gegen einen Verbleib des Unterbaumaterials vor Ort keine Bedenken.
Der Baubetriebshof wird die Fläche mit sauberem Oberboden abdecken und Rasen einsäen.
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Auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Elmar Becker teilt Herr Neumann mit, dass die Kosten für die Entsorgung des belasteten Bodens knapp 10.000,00 betragen hätten.
Der Ausschussvorsitzende teilt dem Ausschuss nachfolgende Mitteilungen mündlich mit:
1.3.5 Straßenbäume
In einigen Straßenzügen, z. B. Venloer Straße, Bahnhofstraße, Gottfried-Plaum-Straße etc., führen Straßenbäume zu Schäden an Grundstückseinfriedigungen, Gehweganlagen und Straßen.
Derzeit werden durch den Baumkontrolleur die Schäden und Baumstandorte aufgenommen. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wird dann entschieden, ob ggf. ein schadenverursachender Baum zu entfernen ist.
Dringende Handlungsbedarfe bestehen immer dort, wo Gehweganlagen aufgrund von Wurzelwerken oder fehlender Restbreiten nicht mehr gefahrlos genutzt werden können.
In der ersten Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr im neuen Jahr wird dann über ausgeführte und noch auszuführende Maßnahmen bzw. über betroffene Straßenzüge berichtet.
1.3.6 Lüftungsanlage im Maximilian-Kolbe-Gymnasium
Das Schreiben der Pflegschaftsvorsitzenden Frau Dr. Dennig-Schmitz zur Lüftungsanlage im Maximilian-Kolbe-Gymnasium vom 28.10.2012 ist bei der Verwaltung eingegangen. Frau Dr. Dennig-Schmitz bemängelt darin insbesondere das Raumklima in den Klassenräumen des neu sanierten Klassentraktes des Gymnasiums.
Die im Schreiben genannten Probleme wurden den mit der Sanierung damals beauftragten Architektur- bzw. Ingenieurbüros Gronau und Ditmer (Haustechnik) schriftlich mitgeteilt. Die Büros sind im Rahmen ihrer Gesamtbeauftragung auch für die Bearbeitung und Behebung von Gewährleistungsmängeln zuständig. Ein Koordinierungsgespräch mit dem bauleitenden Architekturbüro in der Verwaltung hat bereits stattgefunden.
Bei den beteiligten ausführenden Firmen (Heizung, Lüftung, Mess-, Steuer-, Regeltechnik, Metallfenster) sind die Mängelansprüche schriftlich angezeigt worden.
Nach Prüfung und Feststellung der technischen Mängel werden diese so kurzfristig wie möglich behoben.
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Ratsherr Bennewirtz erkundigt sich, ob der Verwaltung bereits vor Eingang des Schreibens der Schulpflegschaftsvorsitzenden die Probleme mit der Lüftungsanlage bekannt gewesen seien.
Der Technische Beigeordnete Fabry erläutert, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Die Verwaltung sei erst durch dieses Schreiben hinsichtlich der Probleme mit der Lüftung informiert worden. Es habe nach Durchführung der Baumaßnahmen am Gymnasium Gespräche mit dem Schulleiter gegeben und es seien verschiedene Mängel gemeldet worden, denen die Verwaltung zurzeit nachgehe. Seitens der Schulleitung seien jedoch bisher keine Probleme mit der Belüftung der Klassen gemeldet worden.
Ratsherr Böhm bittet um Mitteilung, durch wen die Kosten für die ggf. zu ergreifenden Maßnahmen getragen werden.
Der Techn. Beigeordnete Fabry weist daraufhin, dass es zunächst erst einer weiteren Prüfung bedürfe, da man sich noch in der Gewährleistungsphase befinde.
1.3.7 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 24.10.2012 werden acht Eckpunkte als Grundlage einer zukünftig neuen gesetzlichen Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle vorgeschlagen.
Diese Pressemitteilung sowie die Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes und des Städtetages zum Thema werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die zurzeit noch gültige Regelung in § 61 a Landeswassergesetz (LWG) soll gestrichen werden. Zugleich soll in § 60 LWG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung geregelt werden, die vom Umweltministerium NRW erarbeitet wird.
Wesentlich ist die geplante Reduzierung der Untersuchungsgebiete für häusliche Abwässer auf Wasserschutzgebiete. Ausnahmen gelten für industrielles oder gewerbliches Abwasser auch außerhalb der Wasserschutzgebiete. Die Kommunen sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen festlegen und sich die Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Städten und Gemeinden, zunächst abzuwarten, wie die endgültige gesetzliche Neuregelung aussehen wird.
Für Wegberg wurden alle Fristen durch Satzung auf 2014 verschoben, so dass aktuell keine Funktionsprüfung (Ausnahme: Neubauten auf Grundlage der gesetzlichen Regelung) erfolgen muss.
Es gibt eine Vielzahl von Bürgern, die sich über eine Erstattungspflicht der Stadt Wegberg erkundigen in den Fällen, in denen eine Prüfung bereits erfolgte, in der Zukunft jedoch eine Prüfung nicht mehr durchzuführen sei. Da die Satzung zur Abänderung der Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung rechtmäßig zustande gekommen ist und der Inhalt sich an gesetzlich vorgegebenen Rahmen orientiert, ist eine Erstattungspflicht nicht gegeben.
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Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob demnächst durch die Verwaltung eine Sitzungsvorlage erstellt werde, aus der hervor gehe, wann welcher Haushalt eine Prüfung durchzuführen habe.
Der Techn. Beigeordnete Fabry entgegnet, dass er im Hinblick auf die noch laufenden Entwicklungen beim Gesetzgebungsverfahren hoffe, dass eine solche Vorlage nicht erforderlich sei. Seitens der Verwaltung werde die Empfehlung ausgesprochen, zum jetzigen Zeitpunkt keine Prüfung der privaten Abwasserleitungen durchzuführen. Zunächst solle die gesetzliche Neuregelung diesbezüglich abgewartet werden. Erst wenn diese vorliege, könne ggf. eine entsprechende Satzung seitens der Stadt Wegberg erstellt werden.
1.3.8 Verkehrssituation Am Stapp
Im Bereich der Straße Am Stapp wurde in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde (KPB) Heinsberg sowie dem Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser eine bauliche Veränderung im Einmündungsbereich der Straße Am Friedhof / Am Stapp vorgenommen. Der höhengleiche Ausbau führte zur Einhaltungspflicht der rechts-vor-links Regelung welche durch entsprechende Blockmarkierung auf der Straße Am Friedhof sowie der Straße Am Stapp hervorgehoben wurde.
Nach Prüfung und Rücksprache mit dem Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser, wurde nach Beteiligung der KPB Heinsberg, die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für das Teilstück Am Stapp in Fahrtrichtung Friedhof Beeck umgesetzt, um den Durchgangsverkehr, mit Ziel Grenzlandring, im Wohngebiet Am Stapp zu unterbinden.
Aufgrund von Gegendarstellungen der angrenzenden und betroffenen Anwohnerschaft, auch gegenüber dem Ausschussvorsitzenden, wurde die Einbahnstraßenregelung am 14.09.2012 vorübergehend demontiert um durch eine entsprechende Verkehrsmessung die zwingende Erforderlichkeit erneut zu prüfen.
Nach durchgeführter Messung wird entschieden, ob eine erneute Ergänzung der derzeit bestehenden rechts-vor-links Regelung durch Einbahnstraßenregelung in Richtung Friedhof erfolgt.
1.3.9 Erneuerung der Bahnübergangssicherung an der Straße Kahrbahn
Die Baumaßnahme zur Bahnübergangssicherung durch Installation von Halbschranken wurde von der DB im Jahre 2009 ausgeschrieben und bereits fertig gestellt. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Stadt als Straßenbaulastträger der Kahrbahn verpflichtet, sich an den sogenannten kreuzungsbedingten Kosten zu beteiligen.
Nach Prüfung der Rechnungen hat das Eisenbahnbundesamt kreuzungsbedingte Kosten von 57.315 ermittelt. Diese Kosten sind zu gleichen Teilen von der DB Netz AG, dem Bund und der Stadt zu tragen. Entsprechend wurden 19.105 an die DB Netz AG Ende Februar 2012 überwiesen.
Aufgrund beantragter Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln zu der Kostenbeteiligung wurde eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Angaben bewilligt. Im März 2012 wurde der Förderbeitrag in Höhe von 14.325 durch die Bezirksregierung der Stadt gutgeschrieben.
Zurzeit wird die Angelegenheit durch die Prüfung des sogenannten Schlussverwendungsnachweises bei der Bezirksregierung abgeschlossen.
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Ratsherr Böhm bittet um Mitteilung der Haushaltsstelle bei der die Zahlungen verbucht wurden. Ferner erkundigt er sich hinsichtlich aufgestellter Warnbaken im hinteren Bereich der Kahrbahn.
Der Techn. Beigeordnete Fabry sichert eine entsprechende Information hinsichtlich der Haushaltsstelle im Rahmen der Erstellung der Niederschrift zu. Bezüglich der Warnbaken werde er sich erkundigen.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Zahlungen wurden bei 12 01 01 S 029 / Erneuerung Bahnübergangssicherung Kahrbahn verbucht.
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Im Nachgang zu den Mitteilungen erinnert Ratsherr Böhm an den Antrag der FDP-Fraktion vom 03.12.2011 bezüglich Errichtung einer Unterstellmöglichkeit an der Fußbachstraße. Herr Fabry sichert eine Überprüfung zu.
Anmerkung der Schriftführung hierzu:
Durch den FB Bürgerservice und Sicherheit wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass nach vorheriger gemeinsamer Standortbestimmung mit der WEST Energie und Verkehr, Gastunterstände an den Bushaltestellen Fußbachstraße (Höhe Penny), Alte Landstraße (gegenüber der Grundschule) sowie Philosophenweg (Einmündungsbereich Heideweg) aufgestellt werden.
Die Arbeiten auf der Fußbachstraße haben am 13.11.2012 begonnen.
Ein weiterer Gastunterstand auf der Wildenrather Straße (gegenüber der ev. Kirche) wird auf Anregung der Anwohnerschaft derzeit geprüft. Bei positivem Ergebnis erfolgt gegebenenfalls eine kurzfristige Montage.
Ratsherr Ellerkamp bittet um Mitteilung des Sachstandes zum Antrag der SPD vom 13.06.2012 hinsichtlich der Aufstellung von Fahrradständern am Hallenbad sowie zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Rathaus.
Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt mit, dass für die Realisierung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus im Haushaltsplan für 2012 keine Mittel eingestellt worden seien. Hinsichtlich des Antrages vom 13.06.2012 versichert er eine Weitergabe des Anliegens an den zuständigen Fachbereich.
Anlagen
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