04.12.2012 - 3.2 Satzung über die 3. Änderung der Hundesteuersat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmermann erkundigt sich, wer die Hunderassen kontrolliert und warum nicht in Erwägung gezogen wird, erst die Steuer für den zweiten und dritten Hund zu erhöhen.

 

Herr Erster Beigeordneter Schneider erklärt, dass der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit für die Kontrolle der Hunderassen zuständig ist. Eine Erhöhung der Hundesteuer ab dem ersten Hund hält er nicht für ratsam, da Hunde oftmals gerade für ältere Menschen einen Sozialpartner darstellen.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die Steuer für den ersten Hund erhöht werden soll, beantragt Frau Zimmermann für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Steuer für den ersten Hund nicht zu erhöhen, sondern erst für den zweiten und dritten Hund.

 

Frau von den Driesch spricht sich für die SPD-Fraktion gegen eine Erhöhung der Hundesteuer für den ersten Hund aus und stimmt den Ausführungen des Ersten Beigeordneten zu den sozialen Aspekten eines Hundes zu. Sie regt an, die vor einigen Jahren durchgeführte Hundezählung zu wiederholen. Außerdem erkundigt sie sich, in welcher Höhe Kosten für die Stadt Wegberg entstehen, wenn Steuerpflichtige ihre Hundesteuer nicht zahlen und der Hund ins Tierheim kommt.

 

Bericht des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit:

 

Die Unterbringung von Hunden erfolgt gemäß Vertrag vom 14.12.2006 zwischen

der Stadt Wegberg und dem Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. im Tierheim Stapper Straße 85, 52525 Heinsberg-Kirchhoven.

 

Danach sind für einen Fundhund folgende Beträge zu entrichten:

 

Für die Aufbewahrungsdauer für höchstens 40 Tage eines anerkannten Fund- und Einweisungshund ist eine Pauschale von 9,00 € / Tag zu entrichten.

 

Für veterinärmedizinische Untersuchung oder Behandlung eines anerkannten Fund- oder Einweisungshundes wird eine Pauschale von 69,50 € erhoben.

 

Eine Pauschale in Höhe von 13,00 € zuzüglich eines Entgeltes in Höhe von 0,35 € / km wird für die An- und Abfahrt erhoben.

 

Vermittlungserlöse werden entsprechend Vertrag verrechnet.

 

Im Jahre 2012 bereits bezahlt für:

 

Fundhunde                                             954,02 €

Einweisungshunde                        3.597,12 €             

Gesamt:                                          4.551,14 €

 

Die Monate von Oktober bis Dezember wurden bis jetzt noch nicht abgerechnet.

 

Es entstehen zusätzlich auch noch Kosten für die Unterbringung von Katzen, Kaninchen, Hamstern etc. die im Ansatz kalkuliert sind.

 

Herr Pillich lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7              Ablehnung:              14              Enthaltung: 1

 

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

 

Herr Pillich lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              13              Ablehnung:              7              Enthaltung:              2

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, folgende Satzung zu beschließen:

 

Satzung über die 3. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09. November 2000.

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436) und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S 687), hat der Rat der Stadt Wegberg beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

a) nur ein Hund gehalten wird                                                                                       66 Euro

b) zwei Hunde gehalten werden je Hund                                                                           98 Euro

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund                                                         126 Euro

d) ein gefährlicher Hund gehalten wird                                                                       650 Euro

e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund                             850 Euro

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=657&TOLFDNR=8572&selfaction=print