04.12.2012 - 1.3.2 Erstellung des Haushaltsplanes 2013 des Kreises...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen bittet die Verwaltung um Erläuterung der neuen rechtlichen Lage und um Klärung, ob eine politische Beschlussfassung notwendig ist. Er sieht in der Festsetzung der Kreisumlage eine Vorbelastung für den Haushalt 2013 der Stadt Wegberg.

 

Herr Pillich erklärt, dass der Landtag NRW am 13.09.2012 in der 2. Lesung das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz) verabschiedet hat. Inhalt dieses Gesetzes ist unter anderem eine Änderung der Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden. Die bisher gültige Verfahrensweise gem. § 55 KrO, die Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen zu beteiligen und Gelegenheit zu geben, zu den Inhalten Stellung zu nehmen, wurde dahingehend umgeändert, dass nunmehr die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden zu erfolgen hat. Die Benehmensherstellung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung für welches kein Ratsbeschluss notwendig ist.

Die Bürgermeister des Kreises Heinsberg haben gemeinsam eine eingeschränkte Stellungnahme an den Landrat zum Kreishaushalt 2013 gesandt.

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