06.09.2012 - 5.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.07.2012 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wolters sieht die Anfrage der SPD-Fraktion seitens der Verwaltung als nicht ausreichend beantwortet.
Die Nutzung des Dienstwagens für private Fahrten sei eine Stilfrage, da würde er dem Interview von Herrn Gellissen in der Rheinischen Post zustimmen. In seinen Augen habe der Bürgermeister allerdings ein Vertrauensproblem.
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 22.12.2009 war eine Anfrage der FDP-Fraktion Bestandteil der Sitzung. In dieser Anfrage ging es um den Dienstwagen des Bürgermeisters und unter anderem darum, für welche Aufgaben das Fahrzeug angeschafft wurde. Der Bürgermeister habe in dieser Sitzung erklärt, dass der Bürgermeister, der Verwaltungsvorstand sowie die Fachbereiche 101, 102 und 103 das Fahrzeug nutzen könnten. Nach Aussage von Herr Wolters wurde zur Beantwortung der Anfrage eine Dienstanweisung zu Grunde gelegt, die erst am 08.01.2010 in Kraft trat und um die private Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister ergänzt wurde. Der SPD-Fraktion stellt sich die Frage, warum sie dem Bürgermeister in größeren Angelegenheiten Vertrauen solle, wenn kleinere Angelegenheiten bereits so verlaufen. Er fragt Herrn Pillich, warum er dem Rat die Unwahrheit gesagt habe.
Herr Pillich entgegnet, dass es sein gutes Recht ist, den Dienstwagen für private Fahrten zu nutzen und er entsprechend der Dienstanweisung gehandelt habe. Gemäß den geführten Fahrtenbüchern für den Dienstwagen wurde dieses Fahrzeug nicht nur durch den Bürgermeister sondern auch durch andere Mitglieder des Dezernates I und des Verwaltungsvorstandes genutzt. Das in Kraft treten der Dienstanweisung am 08.01.2010 sei den Weihnachtsferien geschuldet gewesen. Die Dienstanweisung wurde der tatsächlichen Verfahrensweise damit lediglich angepasst.
Herr Groß erwähnt, dass es eine der ersten Amtshandlungen von Herrn Pillich gewesen sei, dass der Dienstwagen angeschafft wurde. Er erkundigt sich, warum der Dienstwagen nicht zu Gunsten des Haushalts verkauft werde und ob Herr Pillich in der Vergangenheit Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen unternommen habe.
Herr Pillich erklärt, dass ein Verkauf des Dienstwagens nicht in Frage kommt, da die Nutzung unverändert stattfindet. Die jetzige Variante, dass der Bürgermeister Fahrten mit dem Privatwagen zu dienstlichen Veranstaltungen kilometerscharf abrechnet ist für die Stadt Wegberg die teurere Variante. Zu Zeiten der Nutzung des Dienstwagens habe er für Privatfahrten 0,30€ pro Kilometer an die Stadtverwaltung Wegberg gezahlt und die Nutzung als geldwerten Vorteil bei der Steuer angegeben. Herr Pillich legt Wert auf die Feststellung, dass die Nutzung aller städtischen Dienstfahrzeuge im Einklang mit dem geltenden Recht statt findet. Zum Schutz seiner Privatsphäre und seiner Persönlichkeitsrechte verzichtet er ab dem 01.08.2012 aber freiwillig auf die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnungs-/Arbeitsstätte sowie auf die durch ihn bezahlte Nutzung für Fahrten mit privatem Charakter.
Herrn Gellissen erschreckt das Niveau der Diskussion. Der Bürgermeister habe nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich eindeutig rechtskonform verhalten. In seinen Augen bekommt das Ganze einen Hetzjagdcharakter und verletze die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte des Bürgermeisters. Gerade das Abfotografieren von Privatfahrzeugen des Bürgermeisters und seiner Familie durch die SPD unterstreicht zum Beispiel die zweifelhaften Methoden der SPD, die allein dem Zweck dienen, das Ansehen des Bürgermeisters in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und seinen Ruf zu beschädigen. Es geht nicht mehr um die Sache, sondern offensichtlich nur darum, Menschen zu verletzen. Die CDU-Fraktion distanziert sich deutlich von dieser Vorgehensweise. Der Bürgermeister sei schließlich kein Freiwild und er fragt sich, wie der Bürgermeister sich schützen wolle.
Herr Pillich teilt mit, dass er eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Wahrung seiner Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte beauftragt hat.
Herr Böhm erkundigt sich, warum die Nutzung nicht der formalen Regelung entsprochen hat.
Herr Pillich erklärt, dass er Teil des Dezernates I ist und, dass der Dienstwagen vom Dezernat I genutzt wurde und genutzt wird. Der Dienstwagen ist für dienstliche Zwecke des gesamten Dezernats erforderlich. Darüber hinaus wurde und wird das Fahrzeug auch von anderen Mitarbeitern z.B. des Bauderzernats bei längeren Fahrten z.B. zur Bezirksregierung eingesetzt.
Herr Böhm fragt nach, ob er es richtig sehe, dass die Personalabteilung nach der Sitzung am 22.12.2009 die Dienstanweisung an die Aussage angepasst und der Bürgermeister unterschrieben habe. Die Anfrage der FDP-Fraktion wurde im Dezember 2009 nicht entsprechend der Lage beantwortet.
Herr Pillich erklärt, dass niemand im Nachteil ist und die Dienstanweisung lediglich an das tatsächliche Handeln angepasst wurde. Außerdem war er gerade zwei Monate im Amt und hatte andere Prioritäten gesehen.
Herr Böhm hätte diese Aussage am 22.12.2009 erwartet.
Herr Wolters sagt, dass Herr Gellissen der einzige sei, der das Niveau der Diskussion gesenkt habe. Die SPD-Fraktion habe die Notwendigkeit der Nutzung des Dienstwagens nicht bestritten. Herr Wolters stimmt dem Wortbeitrag von Herrn Böhm zu und ist entsetzt, dass im Rat eine falsche Aussage durch den Bürgermeister gemacht wurde.
Herr Pillich erläutert noch einmal, dass die priorisierte Nutzungsregelung des Dienstwagens durch den Dienststellenleiter nicht ausgeschlossen habe, dass das Fahrzeug auch durch andere Mitarbeiter genutzt werden dürfte. Genauso war auch die tatsächliche Praxis.
