05.02.2013 - 3.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2012 betreffe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bertrams erklärt, dass eine Investitionsquote im Rahmen der Haushaltsplanung und zum jeweiligen Jahresabschluss ermittelbar ist und diese aufgrund von investiven Ermächtigungsübertragungen voneinander abweichen. Aus seiner Sicht soll die Investitionsquote für die Haushaltsplanung beachtet werden.

 

Diese Ansicht wird von Herrn Gellissen inhaltlich auch so gesehen.  

 

Frau Brocker stellt klar, dass sie gegen ein Rasenmäherprinzip ist, welches eine pauschale Deckelung von Investitionen zur Folge hat.

 

Herr Bennewirtz erklärt, dass es sich zunächst nicht um einzelne Investitionen ginge, sondern um das Investitionsvolumen insgesamt.

 

Herr Böhm führt aus, dass das Ziel der Maßnahme war, dass eine Zielvorgabe von 90% nicht überschritten wird.

 

Frau Feger sieht in dem Antrag eine unnötige Druckausübung auf die Verwaltung.

 

Herr Gellissen erläutert, dass der Werteverzehr in den nächsten drei Jahren zwar höher wäre als die Neuinvestition, derzeit aber die vorübergehende Quotierung der Neuinvestitionen ein Weg zur Haushaltskonsolidierung im investiven Bereich ist und in seinen Augen notwendig ist.

 

Frau Brocker erklärt erneut, dass durch den nicht vorliegenden Jahresabschluss 2010 das Anlagevermögen aussteht und deswegen keine Abschreibungen berechnet

werden können.

 

Die nicht vorhandene Datenvalidität bedeutet nach Meinung von Herrn Böhm nicht,

dass keine Maßnahmen durchgeführt werden können.

 

Frau Feger weist darauf hin, dass alle Investitionen im Rat und den entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden. Der durch die Haushaltssituation entstandene Investitionsstau konnte damals durch das Konjunkturpaket II bearbeitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  15              Ablehnung:  7              Enthaltung:  0

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dass die Investitionsquote von 90% in den nächsten drei Haushaltsjahren nicht überschritten werden soll. Eine niedrige Investitionsquote hat eine Verringerung des Anlagevermögens zur Folge. Nach drei Jahren ist zu prüfen, ob die niedrige Investitionsquote mit den übrigen Finanzzielen noch vereinbar ist und ob die Vorgabe für weitere Jahre gelten soll.

 

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