12.03.2013 - 4.3 Quotierung von Neu-Investitionen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              22              Ablehnung:              9              Enthaltung:              0

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Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Investitionsquote von 90 % in den nächsten drei Haushaltsjahren nicht überschritten werden soll. Eine niedrige Investitionsquote hat eine Verringerung des Anlagevermögens zur Folge. Nach drei Jahren ist zu prüfen, ob die niedrige Investitionsquote mit den übrigen Finanzzielen noch vereinbar ist und ob die Vorgabe für weitere Jahre gelten soll.