12.03.2013 - 4.3 Quotierung von Neu-Investitionen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 12.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Investitionsquote von 90 % in den nächsten drei Haushaltsjahren nicht überschritten werden soll. Eine niedrige Investitionsquote hat eine Verringerung des Anlagevermögens zur Folge. Nach drei Jahren ist zu prüfen, ob die niedrige Investitionsquote mit den übrigen Finanzzielen noch vereinbar ist und ob die Vorgabe für weitere Jahre gelten soll.
