12.03.2013 - 8 Zuwendung für die Geschäftsführung der Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 12.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Frau Feger sieht den Ratsbeschluss in dem die 2/3 Regelung getroffen wurde als gesetzt an und möchte von dem bestehenden Ratsbeschluss nicht abweichen. Sie bedauert, dass aus der antragstellenden Fraktion niemand anwesend ist.
Frau Nelsbach merkt an, dass es sich bei der Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige ebenfalls um eine kleine Fraktion handelt. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist sie nicht bereit, von dem bestehenden Ratsbeschluss abzuweichen.
Frau von den Driesch vermisst einen alternativen Beschlussvorschlag, da gerade die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Bürgermeister ständig zum Sparen mahnt und nun höhere Zuwendungen für sich fordert.
Herr Böhm und Herr Gellissen führen beide aus, dass bereits im Dezember 2012 zu dieser Thematik eine Abfrage der Verwaltung stattgefunden hat und die Thematik somit nicht neu ist.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird einstimmig an die Verwaltung zurückverwiesen und soll in der Ratssitzung am 14.05.2013 erneut beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 30-32, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
a) ? Mietkostenzuschuss ab dem 01.03.2013 von monatlich 336,00
b) ? Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00.
Die Mittel sind bei Produkt 01 01 03 Fraktionen Sachkonto 549200 entsprechend eingeplant.
