12.03.2013 - 6.1 Anfrage der FDP-Fraktion vom 23.02.2013 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fabry verliest folgende Beantwortung der

 

-               Anfrage der FDP-Fraktion nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates der

Stadt Wegberg zur Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven

 

 

Mit Datum vom 23.02.2013 wurde von der FDP-Fraktion folgende Anfrage gestellt:

 

„ Sehr geehrter Herr Pillich,

das Gewerbegebiet Rath-Anhoven sollte aufgrund der guten Vermarktungsaussichten erweitert werden. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den zuständigen Ausschüssen und im Rat gefasst.

Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1.     Welche planungsrechtlichen Maßnahmen sind umgesetzt worden, um eine Erweiterung in Richtung Schönhausen zu erreichen?

2.     Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung um das Vorhaben zu realisieren?“

 

Im Rahmen der 70. Änderung des seinerzeitigen Flächennutzungsplanes wurde eine Verlagerung von gewerblichen Bauflächen vom ursprünglich projektierten Gewerbestandort Berg zum Gewerbestandort Rath-Anhoven in einer Größe von ca. 16 ha vollzogen. Am 16.12.2003 hatte der Rat diese Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung der Verfügung der Bezirksregierung Köln am 17.03.2004 wurde die 70. Änderung wirksam. Zur Stärkung des Gewerbestandortes Rath- Anhoven wurden damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.

 

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hatte im Zuge dieses Änderungsverfahrens Anregungen geäußert, die Belange der Bodendenkmalpflege näher zu betrachten. Es konnte jedoch vereinbart werden, dass eine erste qualifizierte Prospektion (Begehung) erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgewickelt werden müsse.

 

Im Vorgriff wurde daher 2006 / 2007 die geforderte Untersuchung durch ein Fachunternehmen durchgeführt. Hierbei wurden römische Fundstücke entdeckt, die auf das Vorhandensein eines römischen Gebäudes hindeuten. Der Abschlussbericht wurde sodann mit der Fachbehörde mit dem Ergebnis erörtert, dass weitere detaillierte archäologische Untersuchungen erforderlich seien.

 

Dieses Untersuchungsergebnis wurde daraufhin am 12.11.2007 in der verwaltungsinternen Planungsrunde vorgestellt. Als Ergebnis der Planungsrunde wurde seinerzeit festgehalten, dass kein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich weiterer Untersuchungen bestehe. Auch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, weder für eine Teilfläche noch für die Gesamtfläche, wurde für notwendig erachtet. Bezüglich der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben wurde zudem darauf verwiesen, dass im Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Oval ausreichend Reserveflächen vorhanden seien.

 

Aufgrund dieser Beschlusslage der Planungsrunde wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt sowie dem Fachausschuss und dem Rat keine Beschlussempfehlung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven vorgelegt.

 

Herr Fabry erklärt, dass der nächste Schritt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wäre.

 

Herr Böhm erkundigt sich, ob bereits Gewerbetreibende Interesse an einer Erweiterung des Gewerbegebietes bekundet hätten.

Zur Beantwortung ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich erforderlich.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.