09.04.2013 - 1.6 Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste; ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Bennewirtz äußert seine Verwunderung darüber, dass sich die Eigentümer des Hauses Venloer Straße 1 nicht geäußert haben und erkundigt sich, ob beabsichtigt sei das Gebäude Venloer Straße 15 ebenfalls in die Denkmalliste aufzunehmen.

Herr Stever erläutert, dass die Verwaltung erst durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf das Gebäude Venloer Straße 15 aufmerksam geworden sei. Zurzeit werde geprüft, ob das Gebäude für eine Aufnahme in die Denkmalliste in Frage komme. Allerdings sei der Eigentümer hierüber noch nicht informiert.

Er ergänzt, dass mit den Eigentümern des Gebäudes Venloer Straße 1 bereits vor Beginn des offiziellen Anhörungsverfahrens zwei Gespräche gemeinsam mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege stattgefunden haben. Die ursprünglich von den Eigentümern geäußerten Bedenken konnten in diesen Gesprächen ausgeräumt werden. Daher erfolgte von diesen im Rahmen der Anhörung keine Äußerung mehr.

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt das Wohngebäude „Venloer Straße 1“ in die Denkmalliste aufzunehmen.