14.05.2013 - 5.1 Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.04.2013 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anfrage der FDP-Fraktion wurde in der Sitzung wie folgt beantwortet:

 

 

Verkehrssituation Radwege Wegberg-Merbeck

 

Die FDP-Fraktion stellte mit Schreiben vom 08.04.2013 eine Anfrage hinsichtlich der geänderten Radverkehrsführung im Ortsteil Wegberg-Merbeck. Es wurde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1.     Ist die Darstellung, dass die bisherige gemeinsame Nutzung von Fuß-und Radwegen aufgeben wurde und die Radfahrer nunmehr gezwungen sind auf der Straße zu fahren richtig?

 

2.     Wenn ja, aus welchem Grunde wurden die kombinierten Fuß- und Radwege aufgegeben?

 

3.     Beabsichtigt die Verwaltung diese Kombination auch in anderen Stadtteilen aufzulösen?

 

Stellungnahme

 

Die neue Radverkehrsführung wurde gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde Heinsberg geschaffen. Das über Jahre hinweg veraltete Radverkehrskonzept im Ortsteil Merbeck bedurfte einer dringenden Überarbeitung. Für den Radfahrer war, aufgrund vieler zwischenzeitlicher Änderungen, die das bisherige Gesamtkonzept entzerrten, nicht mehr eindeutig erkennbar, welche Wege nutzbar sind und welche nicht. Flächen die als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen waren, konnten vom Ausbau und den notwendigen Mindestbreiten nicht mehr den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung genügen. Grund hierfür waren Bepflanzungen die erst nach Erreichen ihrer vollen Größe das gesamte Ausmaß der Einschränkung erkennen ließen.

 

Es kam zu gefährlichen Verkehrssituationen und sogar Unfällen im Bereich der bis dahin benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege.

 

Diese Tatsache führte dazu, dass ein Großteil der benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege abgeschafft wurden.

Ohne eine entsprechende Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung die eine Benutzungspflicht vorgibt (ausschließlich durch VZ 237, VZ 239, VZ 240), ist es dem Verkehrsteilnehmer freigestellt ob er die Straße oder die angrenzende befestigte Fläche nutzt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass  nur Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Gehwege nutzen müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Gehwege mit Fahrrädern benutzen dürfen.

 

Eine Abschaffung von gemeinsamen Geh- und Radwegen in anderen Stadtteilen ist derzeit nicht geplant.

 

Im Rahmen der stetigen Überprüfung des Radverkehrsnetzes im Hinblick auf eine tatsächlich und rechtlich sichere Nutzung ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Zukunft notwendig werden könnte auch an anderen Stellen Veränderungen vorzunehmen.

 

Herr Böhm weist daraufhin, dass die Bäume die Durchfahrt erschweren.

 

Auf Nachfrage von Frau Zimmermann erklärt Herr Fabry, dass die Mindestbreite für Fußgängerwege 2,25m und für Radwege 2,50m beträgt.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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