14.05.2013 - 10 Bahnhofsumfeld Wegberg - beabsichtigte bauliche...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Fabry erläutert, dass der Flächennutzungsplan (FNP) für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche ausweist. Der FNP ist vom Rat beschlossen und von der Bezirksregierung Köln vor fünf Jahren genehmigt worden. Der FNP ist behördenverbindlich. Um eine Bebauung zu ermöglichen ist der korrekte Weg die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens. Dieses Verfahren nimmt jedoch mehrere Monate in Anspruch.

 

Herr Böhm regt an, dass über alternative Planungen nachgedacht wird und die gesamte Vorlage im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beraten wird. Die Ausweisung eines gesonderten Ladengebietes entspricht seiner Auffassung nach, nicht den bisherigen Planungen.

 

Herr Ellerkamp steht einer Attraktivitätssteigerung grundsätzlich positiv gegenüber. Er sieht hier in diesem Fall aber erhebliche Probleme.

 

Die Vorlage wird einstimmig an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonstiges Sondergebiet  - Ladengebiet Am Bahnhof“.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, durch die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Geschäftshauses innerhalb der Gemarkung Wegberg im Eckbereich der Straßen „Am Bahnhof“ und „Bahnhofstraße“ zu schaffen.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.