14.05.2013 - 5.4 Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.04.2013 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Anfrage der FDP-Fraktion wird seitens der Verwaltung folgendermaßen beantwortet:
Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.04.2013 betreffend Dienstwagen der Stadt Wegberg
Zu der o.g. Anfrage der FDP-Fraktion teilt die Verwaltung folgendes mit:
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit strebt die Verwaltung grundsätzlich die Vollauslastung aller Dienstfahrzeuge an. Zu diesem Zweck wurde das Büro des Bürgermeisters, welches für die Vergabe des Fahrzeuges zuständig ist, Anfang Oktober 2012 fachbereichsintern angewiesen, das Fahrzeug für Dienstfahrten, Dienstreisen und Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen aller Verwaltungsmitarbeiter/innen freizugeben.
Lediglich für Fahrten zu Baustellen ist das o.g. Dienstfahrzeug (aus Gründen der Werterhaltung) nicht freigegeben.
Im Zeitraum November 2012 bis einschl. April 2013 wurden 67 meist ganztägige Fahrten unternommen und dabei 4239 Kilometer zurückgelegt. Bei 116 Arbeitstagen in diesem Zeitraum entspricht dies einer Auslastung in Höhe von ca. 60 %.
Grundsätzlich steht die Verwaltung allen Möglichkeiten offen gegenüber, die zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen können. Bedingt durch den maximal ausgedehnten Nutzerkreis des Dienstfahrzeuges (alle Verwaltungsmitarbeiter/innen) erscheint eine deutliche Steigerung der Auslastung allerdings unrealistisch. Rechtlich möglich wäre es aber, den vorrangigen Gebrauch auch dieses Dienstfahrzeuges bei allen Dienstfahrten, Dienstreisen und Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen denjenigen Verwaltungsmitarbeiter/innen gegenüber anzuordnen, die bislang ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen und dafür eine Entschädigung nach dem Landesreisekostengesetz erhalten. Bei den anderen Dienstfahrzeugen ist dies bereits überwiegend der Fall.
So wäre ggf. eine nochmalige Steigerung der Auslastung des o.g. Dienstfahrzeuges (Mercedes-Benz B170) denkbar.
Bei einem Verkauf des Fahrzeuges wäre sicherlich auch zu berücksichtigen, dass in diesem Fall die Aufwendungen für die Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz (Produkt 01.06.00, Sachkonto 543160) entsprechend steigen würden, weil dann stärker als bisher private Kraftfahrzeuge für die entsprechenden Fahrten genutzt werden müssten.
Nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr, der bislang noch nicht erreicht ist, beabsichtigt die Verwaltung im Herbst 2013, bezogen auf dieses Fahrzeug eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und über die weitere Verwendung des Dienstfahrzeuges unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu entscheiden.
Herr Arndt erklärt im Anschluss, dass das Fahrzeug allen Verwaltungsmitarbeitern zu Verfügung steht und nur zu Baustellenfahrten nicht benutzt werden soll.
