14.05.2013 - 5.2 Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2013 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde wie folgt beantwortet:

 

Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2013 gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg

 

Die Fragen der SPD-Fraktion werden wie folgt beantwortet:

 

Frage:

Warum wurde der Rat in der Sondersitzung am 23.04.2013 über die Existenz dieses Schreibens nicht informiert?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Rundverfügung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Feststellung von Jahresabschlüssen vom 06.03.2013 (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.12.2012, Az.: 34-48.01.01/17-312/12) wurde dem Kommissarischen Kämmerer am 14.03.2013 durch die Kommunalaufsicht per Mail mitgeteilt. Der Kommissarische Kämmerer hat diesen Runderlass am gleichen Tage per Mail an den Verwaltungsvorstand weitergeleitet und gleichzeitig diese Thematik für die nächste Verwaltungsvorstandsitzung unter dem Tagesordnungspunkt 3 „Haushaltsplanung“ angemeldet.

 

Eine telefonische Nachfrage bei der Kommunalaufsicht am 15.03.2013 hat zunächst ergeben, dass für eine weitere Auslegung der Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.03.2013 noch Gespräche mit der Bezirksregierung erfolgen werden, diese aber zum Zeitpunkt des Telefonates noch nicht näher terminiert waren. Inwieweit die Rundverfügung und deren Auslegung die Verabschiedung des Haushaltes 2013 beeinflussen könnte, konnte somit noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

Wegen Terminverschiebungen und der Osterferienzeit wurde die Thematik erst in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 09.04.2013 besprochen. Die Jahresabschlussarbeiten 2010 sind fast fertiggestellt und können mit eigenem Personal und der Unterstützung des Rechenzentrums zum Abschluss gebracht werden. Da der Jahresabschluss 2010 nicht unerhebliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz aufweist, wurde von der Verwaltung die Auffassung vertreten, den Jahresabschluss 2010 durch den Rat feststellen zu lassen, damit diese Korrekturen für alle Beteiligten besser nachvollzogen werden können.

 

Aufgrund einer Rundverfügung der Bezirksregierung Köln (Feststellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen) vom 14.01.2013 und einer Verfügung der Kommunalaufsicht vom 15.01.2013 hatte die Verwaltung einen Zeitplan zur Feststellung von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen erstellt, über deren Bearbeitungsstand der Kommunalaufsicht seit dem 01.03.2013 monatlich berichtet wird (Hierzu hatte die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.02.2013 unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen berichtet).

 

Durch den Runderlass der Bezirksregierung Köln vom 14.01.2013 werden die Kommunalaufsichtsbehörden darauf hingewiesen, die Gemeinden dahingehend zu beraten, von den Erleichterungen nach Art. 8 § 4 NKFWG (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) Gebrauch zu machen. Hierin wird die Möglichkeit eingeräumt, mit der ordnungsgemäßen Aufstellung des Jahresabschlusses 2011, den Jahresabschluss 2010 beizufügen, auf das weitere Verfahren für den Jahresabschluss 2010 kann dann verzichtet werden. Sollte von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden, ist der Rat über die Anzeige zu unterrichten. Der Verwaltungsvorstand verständigte sich am 09.04.2013 darauf, den Jahresabschluss 2010, wie beschrieben durch den Rat feststellen zu lassen. In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes wurde u.a. beschlossen, für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 Angebote für eine externe Unterstützung einzuholen.

 

Am 12.04.2013 hatte die Kommunalaufsicht die Verwaltung telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass durch die Bezirksregierung Köln weitere konkrete Aussagen über die Auslegung der Rundverfügung vom 06.03.2013 gemacht wurden. Hierzu wurde seitens der Kommunalaufsicht dazu angeraten, die Zeitplanung zur Feststellung von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen zu überarbeiten.

 

 

Auf Antrag der FDP-Fraktion vom 23.02.2013 und einstimmigen Ratsbeschluss vom 12.03.2013 wurde die Tagesordnung für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat mit dem festen Tagesordnungspunkt „Stand der Jahresabschlüsse der Vorjahre und des Haushaltsplanes 2013“ erweitert. Die Sonderratssitzung am 23.04.2013 beinhaltete im Wesentlichen die Vorstellung und Wahl des 1. Beigeordneten. Der Tagesordnungspunkt „Stand der Jahresabschlüsse der Vorjahre und des Haushaltsplanes 2013“ war turnusgemäß für die Sitzung des Rates am 14.05.2013 vorgesehen. Hier wird eine Mitteilung über den Runderlass der Bezirksregierung Köln vom 06.03.2013 gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.03.2013 erfolgen, wie dies bereits in der interfraktionellen Runde am 07.05.2013 zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2013 geschehen ist. Eine besondere Eilbedürftigkeit in der Sache liegt nach Wertung der Umstände nicht vor.

 

 

Frage:

Hatte der Bürgermeister am 23.04.2013 Kenntnis von diesem Schreiben?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 über die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2010, 2011 und 2012 beraten (siehe auch Antwort zur Frage 1). Danach handelt es sich eindeutig nicht um ein Schreiben der Kreisverwaltung Heinsberg, wie von der SPD nachgefragt. Zu dem war das Thema Haushalt 2013 und Jahresabschluss 2010 nicht Gegenstand der Tagesordnung der Sonderratssitzung am 23.04.2013.

 

Frage:

Wenn nein: Warum hatte der Bürgermeister keine Kenntnis?

 

Antwort der Verwaltung:

entfällt

 

Frage:

Wenn ja: Warum hat der Bürgermeister dem Rat nicht die Wahrheit gesagt?

 

Antwort der Verwaltung:

Wie schon in der Antwort zur ersten Frage dargestellt, hatte die Verwaltung beabsichtigt, in der nächsten Ratssitzung am 14.05.2013 unter dem Tagesordnungspunkt „Stand der Jahresabschlüsse der Vorjahre und des Haushaltsplanes 2013“ eine Mitteilung vorzunehmen. Auf die Ausführungen des Bürgermeisters in der Sonderratssitzung vom 23.04.2013 wird verwiesen.

Von daher wird der Vorwurf, der Bürgermeister hätte nicht die Wahrheit gesagt, entschieden zurückgewiesen.

 

Ausweislich der Niederschrift über die Ratssitzung vom 12.03.2013 hatte die SPD behauptet, der Haushaltsplan 2013 könne der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg nicht vorgelegt werden, solange der Jahresabschluss 2010 nicht abschließend beraten worden ist.

 

Der Bürgermeister hatte bereits unmittelbar in der Ratssitzung am 12.03.2013 deutlich gemacht, dass er diese Rechtsauffassung der SPD nicht teile.

 

Ein von der SPD in der Sitzung erbetenes Schreiben des Kreises Heinsberg liegt bis heute nicht vor. Die Notwendigkeit einer schriftlichen Stellungnahme wird im laufenden Aufstellungsverfahren des Haushaltsplanes 2013 weder von der Kommunalaufsicht noch von der Stadt Wegberg gesehen.

 

In der Zwischenzeit konnte der objektiven Berichterstattung der lokalen Presse die Auffassung des Kreises Heinsberg als untere staatliche Aufsichtsbehörde in der Sache entnommen werden.

 

Danach steht der juristischen Fehleinschätzung der SPD das ermessensfehlerfreie Handeln der Stadt Wegberg gegenüber.

 

 

Nach dem Empfinden von Herrn Wolters wurde die Anfrage der SPD-Fraktion nicht korrekt beantwortet. Die Anfrage habe auf einen anderen Zusammenhang abgezielt. Das Begehren der SPD-Fraktion sei die Beantwortung der Frage, ob der Jahresabschluss 2010 für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2013 notwendig ist, gewesen. Hierzu habe die SPD die Meinung der Kommunalaufsicht hören wollen.

 

Herr Pillich weist erneut daraufhin, dass dies nicht der Fall ist und dies von ihm auch bereits mehrfach erläutert worden sei. Ein ermessensfehlerfreies Handeln liegt somit vor.

 

Frau Brocker weist daraufhin, dass die Anfrage der SPD-Fraktion einer Absicherung dienen sollte, damit nicht im Nachhinein ein Haushalt zurückgeholt werden müsse und dies dem Ansehen der Stadt Wegberg schade würde.

 

Herr Pillich erklärt nochmals, dass er das vorhandene Wissen weitergegeben habe und keine weiteren Ausführungen zu diesem Thema notwendig seien.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.