25.06.2013 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 25.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die nachfolgenden Mitteilungen liegen dem Ausschuss schriftlich vor:
1.3.1 Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2012
Der Kreis Heinsberg hat die Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2012 veröffentlicht.
Wie in den Vorjahren lässt sich wiedermals ein im Vergleich zu den übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg geringes Restabfallaufkommen mit 109,4 Kilogramm je Einwohner feststellen, dass sich im Vergleich zum Jahr 2011 um 5,1% verringert hat.
Auffällig ist in dieser Statistik der enorme Anstieg des Aufkommens an Sperrmüll um 51,2% bei gleichzeitiger erheblicher Verringerung des Altholzaufkommens um 43,7% in der Stadt Wegberg im Vergleich zum Aufkommen im Jahr 2011. Diese Abweichungen lassen sich mit einer Verschiebung der durch die Privathaushalte bereitgestellten Menge der jeweiligen Abfallfraktion oder mit Defiziten bei der Vorsortierung erklären.
Im Bereich der erfassten Mengen von Grün- und Bioabfällen mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 147,4 Kilogramm belegt die Stadt Wegberg einen der Spitzenplätze im Vergleich zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen.
Das erfasste Altpapieraufkommen ist im Vergleich zum 2011 um 2,5% gesunken. Dieser Wert liegt jedoch unterhalb der Reduzierung des Altpapieraufkommens im Kreisdurchschnitt. Mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 83,0 Kilogramm erzielte die Stadt Wegberg in dieser Abfallfraktion im Jahr 2012 wieder einen der höchsten Werte aller Kommunen im Kreis Heinsberg.
Bei den durch die Systeme der Dualen Systembetreiber erfassten Abfallmengen wie Leichtverpackungen mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 41,2 Kilogramm sowie Altglas mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 22,6 Kilogramm belegt die Stadt Wegberg weiterhin einen der vorderen Plätze im Kreisvergleich.
Aus dieser Statistik lässt sich aus Sicht der Verwaltung wie in den Jahren zuvor ableiten, dass das Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg funktioniert und über dem Durchschnitt wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schafft.
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Ratsherr Bennewirtz weist auf den deutlichen Anstieg beim Sperrmüllvolumen in Wegberg hin. Ferner erkundigt er sich hinsichtlich näherer Angaben bei der illegalen Müllentsorgung.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry erläutert, dass er aktuell nicht über entsprechendes Zahlenmaterial hierzu verfüge. Die Sammlung des illegal entsorgten Mülls erfolge über den Baubetriebshof. Die entsprechenden Aufwände hierfür seinen mittels der dort eingesetzten Betriebsabrechnungssoftware regie68 erfasst worden. Er sichert eine Nachlieferung der Daten zu.
Der sachkundige Bürger Nelsbach bittet um Angaben zur Höhe der tatsächlichen Fehlbefüllung von gelben Abfallbehältern in Wegberg.
Herr Kortzak erläutert, dass hierzu keine statistischen Daten vorlägen, diese jedoch nachgeliefert werden würden.
1.3.2 Kürzung der Mittel für den Weltklimafonds
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 12. März 2013 hat die Verwaltung eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Weltklimafonds und eine mögliche Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Fonds durch die Stadt Wegberg beantwortet.
Der Städte- und Gemeindebund NRW informiert in einer Mitteilung nunmehr, dass die Bundesregierung die Mittel des Weltklimafonds in diesem Jahr von 28 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro gekürzt hat. Der Grund für die Kürzung ergibt sich aus den ausbleibenden Einnahmen aus dem Emissionshandel, da der Weltklimafonds als Bestandteil des Sondervermögens Energie und Klimafonds aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten finanziert wird.
Nach Kenntnis der Verwaltung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin keine beschlossene Förderrichtlinie sowie die Benennung eines Projektträgers vor.
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Ratsherr Böhm erkundigt sich, ob zwischenzeitlich ein diesbezüglicher Kontakt zum Land NRW erfolgt sei.
Der Techn. Beigeordnete Fabry verneint dies. Bisher sei die Verwaltung mit dem Land noch nicht in Kontakt getreten.
1.3.3 Antrag gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Errichtung
und Betrieb einer Biogasanlage sowie Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkhaus und Silageflächen in Kehrbusch
Ein Ortslandwirt hat als Ergänzung seines landwirtschaftlichen Betriebes in Kehrbusch mit Datum vom 18.07.2012 einen Antrag gestellt. Eine Übersicht der beantragten Baumaßnahmen ist der Anlage zu entnehmen. Beantragt wird ein neuer Boxenlaufstall für 526 Kühe einschließlich Silagefläche sowie Melkzentrum mit Vorwartehof und Krankenstall. Für den Betrieb des Kuhstalls ist ein neuer Güllebehälter (BE 14 / siehe Anlage) erforderlich. Neben dem Kuhstall soll eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 811 KW errichtet werden, deren Biogasproduktion auf 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr begrenzt wird.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben als so genanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) zulässig.
Genehmigungsbehörde ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg. Mit Datum vom 03.06.2013 wurden überarbeitete Antragsunterlagen übersandt und die Stadt Wegberg um Stellungnahme gebeten.
Nach Aussage der Bauaufsicht der Stadt Wegberg bestehen zu diesen Antragsunterlagen im Grundsatz keine Bedenken. Derzeit werden diese Unterlagen verwaltungsintern geprüft. Die Verwaltung wird über den weiteren Ablauf des Genehmigungsverfahrens berichten.
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Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob zurzeit Überlegungen hinsichtlich einer Errichtung weiterer Biogasanlagen im Stadtgebiet bekannt seien.
Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt mit, dass diesbezüglich Gespräche erfolgt seien. Ein entsprechender Antrag hierzu liege jedoch noch nicht vor.
Ratsherr Bennewirtz bittet um nähere Erläuterung hinsichtlich der Aussage, dass im Grundsatz keine Bedenken bestehen.
Der Techn. Beigeordenete Fabry erklärt, dass die Stadt Wegberg in diesem Falle nicht Genehmigungsbehörde sei und daher nur im Rahmen der Beteiligung eine diesbezügliche Stellungnahme abgeben könne. Es beständen jedoch noch erschließungsrechtliche Fragen, die im Rahmen des weiteren Verfahrens noch zu klären seien.
Genehmigungsbehörde für diese baulichen Anlagen sei der Kreis Heinsberg.
Der sachkundige Bürger Nelsbach erinnert an den Antrag seiner Fraktion vom 06.12.2012, zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen. Er erkundigt sich hinsichtlich des aktuellen Bearbeitungsstandes.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry sichert entsprechende Angaben hierzu im Rahmen der Erstellung der Niederschrift zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Der vorgenannte Antrag vom 06.12.2012 ist am 18.12.2012 in den Rat eingebracht worden. Dieser hat den Antrag an den zuständigen Fachausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird auf folgendes hingewiesen:
Der Rat der Stadt Wegberg hat am 19.07.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächenutzungsplanes, Ausweisung von Konzentrationsflächen für gewerbliche Tierhaltung, gefasst. Die Mittel für diese Änderung des Flächennutzungsplanes sind in Höhe von 20.000 für das Haushaltsjahr 2013 angemeldet. Eine Auftragsvergabe an ein externes Planungsbüro ist daher von der Rechtskraft des Haushaltes abhängig.
Im Rahmen der Bearbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang auch eine zusätzliche Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen erfolgen kann. Daher wurde von Seiten der Verwaltung zum o.g. Antrag bisher keine Beratungsvorlage vorgelegt.
1.3.4 Mitteilung zum Stand aktueller Baumaßnahmen des Fachbereiches Gebäudewirtschaft
1.3.4.1 Neubau der Turnhalle an der Grundschule Wildenrath
(zuletzt siehe Mitteilung im StUV vom 22.01.2013)
Die Nutzungsübergabe des Turnhallen-Neubaus an der Grundschule in Wildenrath erfolgte am 25.01.2013.
Durch die Insolvenz des mit der Erstellung der Außenanlagen beauftragten Unternehmens Ende Dezember 2012, sowie durch die damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen technischen und rechtlichen Klärungen konnten die Außenanlagen bislang noch nicht fertiggestellt werden.
Die Restarbeiten für den derzeit noch mit Bauzaunelementen abgesperrten Teilbereich des Schulhofes direkt am Turnhallengebäude können nun jedoch ausgeführt werden und sind bereits an einen Unternehmer beauftragt. Die Arbeiten sollen sobald wie möglich erfolgen, als Termin ist Juni/Juli vorgesehen.
Da die Arbeiten der Außenanlagen im rückwärtigen Bereich der Turnhalle mit erheblichen Ausführungsmängeln behaftet sind, dauert hier die technische und rechtliche Klärung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise noch an.
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Ratsherr Bennewirtz bittet um nähere Angaben zu evtl. Mehrkosten durch die Insolvenz des Unternehmens bzw. der Ausführungsmängel.
Herr Fabry sichert die Erstellung einer entsprechenden Aufstellung für die nächste Sitzung des StUV zu.
1.3.4.2 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rath-Anhoven
(zuletzt siehe Mitteilung im StUV vom 22.01.2013)
Die Arbeiten zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rath-Anhoven wurden im Februar 2013 begonnen, konnten aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung jedoch zunächst nicht termingerecht fortgeführt werden. Mittlerweile sind der Rohbau und die Dacharbeiten fertiggestellt. Fenster und Außentüren werden in der 24.KW (Mitte Juni) eingebaut, nach Schließen des Gebäudes beginnen die Gewerke des technischen Ausbaus.
Es sind bereits alle wesentlichen Gewerke des Innenausbaus ausgeschrieben und vergeben.
Nach aktuellem Terminplan ist die Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Feuerwehrgerätehauses für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die umfangreichen Sanierungsarbeiten (z.B. Dachdeckung und Dämmung, Estrich und Boden, Sektionaltore) im bestehenden Gebäudeteil fertiggestellt sein.
1.3.4.3 Durchführung von Brandschutzmaßnahmen in der Erich Kästner Grundschule
(zuletzt siehe TOP 1.8 im StUV vom 06.11.2012)
Die auf Grundlage der 2. Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes erforderlichen baulichen Brandschutzmaßnahmen wurden fertiggestellt und sind vom Sachverständigen für Brandschutz und von der Baugenehmigungsbehörde abgenommen. Lediglich einige Schlussrechnungen stehen noch aus.
Die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen waren insgesamt mit rund 215.000,- berechnet. Nach Fertigstellung betrugen die festgestellten Gesamtbaukosten aller genannten Maßnahmen rund 220.000,- , aufgeteilt wie folgt:
- Brandmeldeanlage Bereich Aula (investiv): | 41.500,- |
- Fluchttreppe Bereich Aula (investiv): | 26.500,- |
- Rauchwärmeabzug-Anlagen, Rauch- und Brandschutztüren, diverse weitere Brandschutz-Ertüchtigungen (Instandhaltung): | 152.000,- |
Summe | 220.000,- |
Die wesentlichen Planungs- und Bauleistungen wurden von den folgenden Büros bzw. Unternehmen erbracht:
Objektplanung, Ausschreibung + Bauleitung: | Büro IWK, Wegberg |
Planung + Bauleitung Elektro: | Ing.-Büro Michel, Wegberg |
Brandschutzgutachten: | Büro Kohlen, Rheindalen |
Metallbau (Fenster, Türen, RWA): | Firma MDL GmbH, Wadersloh |
Türen: | Firma Weyers, Wegberg |
Schlosserarbeiten (Geländer): | Firma Roumen, Schwalmtal |
Dachdeckerarbeiten (RWA-Oberlicht): | Firma Pardon, Wegberg |
Elektroarbeiten (Brandmeldeanlage): | Firma HSE-Tec, Hückelhoven |
Stahl-Fluchttreppe: | Firma Adams, Viersen |
Maurer- und Betonarbeiten: | Firma Speis, Heinsberg |
Erwähnenswert ist, dass im Treppenhaus zum Sekretariat- bzw. Rektoratbereich verschiedene bauliche Einbauten aus brandschutztechnischen Gründen rückgebaut werden mussten.
Das Treppenhaus wurde im Obergeschoss entkernt und renoviert sowie räumlich wieder in den ursprünglichen Originalzustand zurückversetzt. So entstand ein schöner und großzügiger Empfangs- und Wartebereich für das Rektorat, der das Entree der Schule aufwertet und durch Schule und Schulleitung sehr positiv angenommen wird.
1.3.4.4 Herstellung eines Lagerraums im Dachraum des Kindergarten Merbeck
Im vergangenen Jahr 2012 wurde im Kindergarten Merbeck die U3-Erweiterung baulich fertiggestellt (s. TOP 1.10 im StUV vom 04.09.2012).
In der Folge dieser Erweiterung wird nun der Bau eines 45m² großen Lagerraums im Dachraum des Gebäudes durchgeführt, ähnlich wie er im baugleichen Kindergarten Farbenfroh in Klinkum bereits seit einigen Jahren vorhanden ist.
Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahme werden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft vorgenommen. Die Gesamtherstellungskosten sind auf ca. 45.000,- berechnet. Die Arbeiten haben im Mai begonnen, die Fertigstellung ist für August dieses Jahres vorgesehen.
1.3.4.5 Maßnahmen, deren Bauleistungen sich zurzeit im Ausschreibungsverfahren befinden und die in den Sommerferien 2013 durchgeführt werden sollen:
1. Sanierung von Stahlbetonstützen der Turnhalle der Kastanienschule Rath-Anhoven, berechnete Gesamtbaukosten incl. einhergehender Dachsanierung der Pausenhalle ca. 82.500,-
2. Erneuerung und Vervollständigung der Blitzschutzanlage des Maximilian Kolbe Gymnasiums, berechnete Gesamtbaukosten ca. 55.000,-
3. Erneuerung von Fensteranlagen der Schule am Grenzlandring, berechnete Gesamtbaukosten incl. zugehöriger Nebenarbeiten ca. 105.000,-
1.3.5 Schaffung eines Denkmalschutzbereiches in Rickelrath
Durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde Anfang April 2013 schriftlich die Einleitung des Satzungsverfahrens nach den §§ 5 und 6 des Denkmalschutzgesetzes NRW zur Schaffung eines Denkmalschutzbereiches im Ortsteil Rickelrath angeregt.
Nach Auffassung des Amtes für Denkmalpflege erfüllt ein Teilbereich des Ortes (insbesondere der Angerbereich) die Voraussetzungen zur Ausweisung eines entsprechenden Denkmalbereiches. Diese Ansicht wird auch von der Verwaltung vertreten.
Zurzeit erfolgt die Erarbeitung eines entsprechenden Satzungsentwurfs hierzu. Sobald dieser vorliegt, werden die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Einbringung des Satzungsentwurfes in die politischen Gremien (StUV und Rat) vorgenommen.
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Ratsherr Bennewirtz teilt mit, dass seine Fraktion die Schaffung eines Denkmalschutzbereiches in Rickelrath begrüße und bittet um nähere Angaben zur Zeitschiene.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry kündigt die Erstellung einer entsprechenden Denkmalbereichssatzung für den Herbst 2013 an.
1.3.6 Anlegung eines Rad-/Gehweges von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingangsschild Tüschenbroich
Die CDU-Fraktion hatte am 28.01.2013 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straße In Tüschenbroich von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingangsschild zur Ortslage Tüschenbroich zu verbessern.
Begründung:
An die CDU-Fraktion werden zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung und von Verkehrsteilnehmern (insbesondere von Fußgängern und Fahrradfahrern) herangetragen. In diesen Beschwerden wird insbesondere darüber Klage geführt, dass im beschriebenen Teilstück die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer nicht ausreichend gewährleistet ist. Immer wieder kommt es auf diesem Teilstück zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Beinaheunfällen.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, ihren Antrag aus dem Jahr 2008 hinsichtlich der Anlegung eines Fuß-/Radweges für diesen Teilbereich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer wieder aufzugreifen.
Da die notwendigen Grundstücksflächen zwischenzeitlich im Eigentum der Stadt Wegberg stehen, sollte eine Umsetzung dieses Antrags unkompliziert möglich sein.
Die seinerzeit von der Verwaltung vorgestellte Planung des Ingenieurbüros vdH aus Erkelenz sah die Anbindung an den Radweg entlang der L 364 vor. Die hierfür erforderliche Querung der Landstraße sollte mittels einer Bedarfsampel und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h gesichert werden.
Gemäß vorliegendem Antrag soll der Fuß-/Radweg von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingang von Tüschenbroich führen.
Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglichkeiten einer gefahrlosen Querung der Straße In Tüschenbroich. Das Ergebnis sowie die zugehörige Kostenschätzung sollen in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt werden.
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Ratsherr Böhm bittet mit Bezug auf die vorgenannte Mitteilung um Erläuterung wieso denn eine gefahrlose Querung der Straße In Tüschenbroich geprüft werde. Diese habe kein hohes Verkehrsaufkommen.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry entgegnet, dass es sich hierbei um eine Verwechslung der Straßenbezeichnung handele. Es sei die Gerderhahner Str. gemeint gewesen. Eine entsprechende Lösungsmöglichkeit sei bereits vor 2-3 Jahren im Ausschuss präsentiert worden.
Im Hinblick auf die starke Nutzung der Gerderhahner Str. und die daraus resultierende Gefahr bei der Überquerung der Fahrbahn spricht sich Ratsherr Bennewirtz für eine kurzfristige Lösung aus.
Der Techn. Beigeordnete Fabry gibt zu bedenken, dass die Realisierung einer kleineren Lösung ggf. förderschädlich für die große Lösung sein könne.
Ratsherr Böhm erkundigt sich, ob die Maßnahme im Haushalt 2013 oder im Investitionsprogramm vorgesehen sei.
Dies wird von Herrn Fabry verneint. Die Maßnahme müsse ggf. neu angemeldet werden.
1.3.7 Verkehrssituation "Am Stapp
Aufgrund der zuletzt durchgeführten, unauffälligen statistischen Verkehrsmessungen auf dem Verbindungsweg Am Stapp in Richtung der Straße Am Friedhof wird von einer erneuten Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung derzeit abgesehen. Der Verbindungsweg bleibt für beide Verkehrsrichtungen befahrbar.
Das Verkehrserfassungsgerät ist derzeit aufgrund von Reparaturarbeiten nicht verfügbar, wird jedoch unmittelbar nach seiner Wiederherstellung am obigen Standort installiert um die Verkehrssituation weiterhin zu überprüfen.
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Ratsherr Bennewirtz erkundigt sich hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse bei den Grundstücken im Kreuzungsbereich.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass sich diese in Privatbesitz befänden.
1.3.8 Verkehrssituation Freiheider Straße
Die CDU Fraktion richtete an die Verwaltung die Bitte, hinsichtlich der Verkehrssituation Freiheider Straße in Höhe der Hausnummer 2, 41844 Wegberg eine Lösung in Bezug auf das Parkverhalten auszuarbeiten.
Hier werden gegenüber den schräg angelegten, privaten Parkbuchten immer wieder Fahrzeuge abgestellt, welche die Ein- und Ausfahrt erschweren. Fahrzeuge welche auf gleicher Seite der Parkbuchten abgestellt sind, nehmen dem anfahrenden Verkehrsteilnehmer die Sicht auf ausparkende Fahrzeuge.
Der Linienbusverkehr wird durch das Parkverhalten ebenfalls behindert, die Verkehrsbetriebe meldeten, dass nur eine erschwerte Durchfahrt möglich ist.
Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und gefährliche Situationen hinsichtlich des Parkverhaltens zu beseitigen wurde durch die Straßenverkehrsbehörde ein absolutes Haltverbot in den in der Anlage eingezeichneten Bereichen angeordnet. Dieses wurde mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg abgestimmt.
Es wird weiterhin beobachtet, ob eine weitere Einschränkung des Parkraumes erforderlich ist um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten.
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Ratsherr Bennewirtz erkundigt sich, ob auch der Bereich vor dem AWO Kindergarten hierzu gehört. Dies wird von Herrn Schulz bestätigt.
Anmerkung der Schriftführung:
Im Nachgang zu der Sitzung wurde durch Herrn Schulz mitgeteilt, dass seine Antwort in der Sitzung zur Nachfrage von Herrn Bennewirtz, "gehört der Bereich vor dem AWO - Kindergarten dazu", nicht den Kern der Frage, traf. Der Straßenbereich vor dem Kindergarten liegt derzeit in der angeordneten Halteverbotszone. Allerdings gehört dieser Bereich bis zu den Einmündungen der Krankenhausstraße und In der Dell zu dem Bereich, der beobachtet wird um festzustellen, ob eine weitere Einschränkung des Parkraumes erforderlich wird.
1.3.9 Erneuerung Blockheizkraftwerk (BHKW) auf der Kläranlage Wegberg;
Zuwendung und KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) - Zuschlag
Auf der Kläranlage Wegberg fallen im Schnitt jährlich ca. 330.000 m³ Faulgas an. Hiervon werden ca. 41.000 m³ für die thermische Nutzung in der Heizungsanlage verwendet und ca. 245.000 m³ werden bereits seit dem Jahr 2000 mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes verstromt. Die dabei entstehende Wärme wird, soweit benötigt, in den Heizkreislauf der Kläranlage eingespeist. Der überschüssige Rest von ca. 43.000 m³ wurde über eine Fackelanlage ohne weiteren Nutzen verbrannt. Durch den BHKW Betrieb wurden jährlich ca. 50.000,-- Euro Stromkosten (Ca. 20 % des ges. Bedarfs) und ca. 25.000,-- Euro Ölkosten vermieden.
Auf Grund eines im Jahr 2011 eingetretenen Totalschadens hat die Verwaltung im Jahr 2012 ein neues BHKW ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung des Fachausschusses am 04.09.2012. Die Fertigstellung der Anlage erfolgte am 01.02.2013.
Die neue Anlage bietet eine ausreichende Kapazitätssteigerung zur Nutzung der bisher abzufackelnden Gasmengen und verfügt darüber hinaus über einen erhöhten elektrischen Wirkungsgrad.
Damit erhöhen sich die eingesparten Stromkosten auf jährlich ca. 70.000,-- Euro.
Auf Grund des Antrages der Stadt Wegberg auf Gewährung einer Zuwendung gem. Richtlinie Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW hat die NRW Bank mit dem Bescheid vom 11.06.2013 - für die Steigerung der elektrischen Leistung des BHKW um ca. 40 % - eine Zuwendung in Höhe von 29.157,04 Euro bewilligt.
Darüber hinaus gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Zuschlag von 4 ct / KWh für die ersten 30.000 Betriebsstunden.
Daraus ergibt sich für die Dauer von ca. 5 Jahren eine monatliche Vergütung in Höhe von 2.142,-- Euro an die Stadt Wegberg. Gezahlt wird diese vom zuständigen Stromnetzbetreiber NEW-Netz. In 5 Jahren sind dies ca. 128.520,-- Euro.
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Ratsherr Bennewirtz erkundigt sich für welchen Zeitraum der vorgenannte Zuschlag von 4 ct gewährt werde.
Herr Gaspers erläutert, dass diese Vergütung nur für die ersten 30.000 Betriebsstunden des BHKW gewährt werde. Dies entspreche einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren.
Ergänzend teilt der Ausschussvorsitzende nachfolgendes mündlich mit:
1.3.10 Pauschalmittel des Landes NRW für denkmalpflegerische Maßnahmen im Jahre 2013
Durch die Stadt Wegberg wurde im Oktober 2012 bei der Bezirksregierung eine Pauschalzuweisung in Höhe von 4.000 aus Landesmitteln zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen für das Jahr 2013 beantragt.
Mit Schreiben vom 12.06.2013 hat die Bezirksregierung Köln darüber informiert, dass das Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mitgeteilt hat, dass aufgrund der knappen Mittelsituation für diesen Zweck im Jahr 2013 keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Dem Antrag auf Förderung durch Zuweisung von Pauschalmitteln für das Jahr 2013 könne daher nicht entsprochen werden.
Die im Haushaltsplanentwurf 2013 hierfür eingeplanten Mittel sind daher um diesen Betrag entsprechend zu reduzieren (Produkt: 10 03 00 Denkmalschutz und Denkmalpflege / Konto: 41 41 00 bzw. 53 18 00).
1.3.11 Straßenbäume
In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 06.11.2012 wurde darüber berichtet, dass Straßenbäume in einigen Straßenzügen zu Schäden an Grundstückseinfriedigungen, Gehweganlagen und Straßen führen.
Durch den Baumkontrolleur wurden die Schäden und Baumstandorte aufgenommen. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wurde in den letzten Monaten entschieden, ob ggf. ein schadenverursachender Baum zu entfernen war bzw. noch zu entfernen ist.
Dringende Handlungsbedarfe bestanden und bestehen immer dort, wo Gehweganlagen aufgrund von Wurzelwerken oder fehlender Restbreiten nicht mehr gefahrlos genutzt werden können. Restbreiten werden im Rahmen der Baumkontrollen dokumentiert, so dass aufgetretene Mängel (Breiten unter 1,10 m) durch geeignete Maßnahmen (z.B. Fällungen) beseitigt werden können.
Im Herbst/Winter 2012/13 wurden an folgenden Orten im Stadtgebiet Straßenbäume entfernt:
Bahnhofstraße | 18 | Bäume |
Venloer Straße | 3 | Bäume |
Rurweg / Netteweg | 1 | Baum |
Kreuzherrenstraße | 5 | Bäume |
Heinsberger Straße | 1 | Baum |
Bei folgenden Straßenzügen bestehen Handlungsbedarfe aufgrund aufgetretener Wurzelschäden am Straßenkörper und an den Gehweganlagen bzw. an Privateigentum (Schäden an Grundstückseinfriedungen), Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen oder durch Überwuchs; teilweise sind hierfür weitere Fällungen notwendig, soweit Reparaturen nicht mehr möglich bzw. unverhältnismäßig sind:
Heinsberger Straße | 51 | Linden |
Venloer Straße | 43 | Spitz- und Bergahorne |
Bahnhofstraße | 105 | Spitzahorne und Amberbäume |
Kreuzherrenstraße | 82 | Spitzahorne |
Beecker Straße | 60 | Platanen |
Die Handlungsbedarfe sind bei einigen Bäumen akut. Bei anderen Bäumen ist ein Handeln innerhalb der nächsten 2 Jahre angezeigt.
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Ratsherr Ellerkamp drückt sein Bedauern aus, dass eine solch hohe Anzahl von Bäumen gefällt werden solle.
1.3.12 Ausbau des Dachraumes des Rathauses zum Archiv
hier: Statische Überprüfung
In der Sitzung des Rates am 13.06.2013 hat die FDP den Wunsch zur Durchführung einer statischen Prüfung der Decke über dem Sitzungssaal geäußert.
Hierzu teilt der Fachbereich Gebäudewirtschaft folgendes mit:
1. Eine statische Überprüfung für die beantragte Nutzung als Archiv wurde im Rahmen der Bauantragsstellung durchgeführt. Seit März 2010 liegt dem Fachbereich eine geprüfte statische Berechnung zum Ausbau des Dachgeschosses über dem Sitzungssaal vor.
Hieraus ergeben sich für den geplanten Zustand (Nutzung als Archiv) erforderliche statische Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer tragfähigen Bodenkonstruktion oberhalb der vorhandenen Balkendecke. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen sind in der Kostenermittlung enthalten.
2. Die Überprüfung des Ist-Zustandes war nicht Gegenstand der damals aufgestellten statischen Berechnung. Es wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt Bedenken des Aufstellers zur Tragfähigkeit der Konstruktion im jetzigen Zustand (keine Nutzung) geäußert. Zudem sind auch im geplanten Zustand keine direkten Ertüchtigungsmaßnahmen am Sprengwerk (Haupttragwerk) vorgesehen.
1.3.13 Abschluss einer Pflegevereinbarung für eine städtische Grünfläche mit der Evangelischen Kirchengemeinde
Zur Verschönerung der städtischen Grünfläche (Teilfläche der Fläche Gemarkung Wegberg, Flur 38, Flurstück 199) an der Martin-Luther-Straße zwischen der Parkplatzfläche und dem Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde Wegberg, auf dem der Gemeindesaal errichtet ist, ist die Evangelische Kirchengemeinde Wegberg an die Stadt Wegberg mit der Anfrage herangetreten, ob diese Grünfläche in deren Pflege übergeben werden kann. Beabsichtigt wird auf dieser Fläche zunächst, die vorhandene Bepflanzung zu stutzen und teilweise zu entfernen. Bei der Entfernung von größeren Wurzeln wird durch die Stadt Wegberg im Bedarfsfall Hilfestellung geleistet. Im Anschluss wird die Evangelische Kirchengemeinde eine die Grünfläche umrundende Buchenhecke setzen und den Innenbereich mit standorttypischen Pflanzen bepflanzen.
Nach eingehender Prüfung dieser Anfrage wurde eine entsprechende Pflegevereinbarung entworfen und der Evangelischen Kirchengemeinde Wegberg übersendet. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung kann mit den beschriebenen Arbeiten begonnen werden.
An dieser Stelle gilt der Dank der Evangelischen Kirchengemeinde Wegberg für die Bereitschaft, sich ehrenamtlich an der Verschönerung des Stadtbildes zu beteiligen.
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Ratsherr Bennewirtz bittet darum, den Umfang der mündlichen Mitteilungen soweit wie möglich zu reduzieren. Der Techn. Beigeordnete Fabry sichert dies zu, verbunden mit dem Hinweis, dass sich die heutigen mündlichen Mitteilungen erst kurzfristig, nach Versand der schriftlichen Unterlagen, ergeben hätten.
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Losgelöst von den Mitteilungen weist Ratsherr Bennewirtz darauf hin, dass weiterhin entsprechende Hinweisschilder zur Ausweisung der Ortschaften Wildenrath und Dalheim fehlten.
Herr Fabry versichert, diesbezüglich nochmals mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Kontakt aufzunehmen und dort nachfragen.
Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich zum aktuellen Sachstand zur ehemaligen militärischen Siedlung Petersholz.
Der Ausschussvorsitzende Gellissen entgegnet, dass hierzu Informationen in den Sitzungsunterlagen für die anstehende Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung enthalten gewesen seien.
Ratsherr Ellerkamp bittet um Mitteilung hinsichtlich der Sanierung der Fahrbahn des ehemals in Privatbesitz befindlichen Teilstücks der Krankenhausstraße und den damit für die Anlieger verbundenen Kosten.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry erläutert, dass das Teilstück lediglich eine neue Fahrbahndecke erhalte. Dies sei nicht mit Kosten für die Anlieger verbunden.
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