25.06.2013 - 2.2 Bebauungsplan V-6, Rickelrath - Camping- und Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 25.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bennewirtz äußert, dass sich seine Fraktion für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf ausspreche. Er regt ergänzend an, dass falls zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung einer Linksabbiegerspur erforderlich werde, die Kosten für diese Maßnahme möglichst vom Eigentümer des Campingplatzes getragen werden sollen.
Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob seitens der Verwaltung nicht die Gefahr der Schaffung von Dauerwohnsitzen auf dem Campingplatzgelände gesehen werde.
Herr Techn. Beigeordnete Fabry entgegnet, dass der Bebauungsplanentwurf nur eine Nutzung als Camping- und Wochenendplatz vorgesehe.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
2. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
