25.06.2013 - 1.5 Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste; ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Bennewirtz äußert seine Verwunderung darüber, dass seitens der Pfarre St. Martin Wegberg keine Äußerung zur Unterschutzstellung im Rahmen der Anhörung erfolgt sei.

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich hinsichtlich möglicher Einschränkungen bei einer evtl. Umnutzung der Kirche (z.B. als Kletterkirche oder Discothek) nach erfolgter Eintragung als Denkmal.

Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry erläutert, dass für beabsichtigte bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen des Denkmals jeweils eine denkmalrechtliche Genehmigung der Denkmalbehörde erforderlich sei. Diese prüfe, ob nachteilige Auswirkungen auf das Denkmal zu befürchten seien. Soweit die Denkmalbehörde hier negative Auswirkungen sehe, könne diese ihre Zustimmung zu den Änderungen versagen.

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt die kath. Kirche Hl. Geist, „In Tüschenbroich 128“, incl. historischer Ausstattung und des davor befindlichen Platzes, in die Denkmalliste unter der laufenden Nr. A-173 aufzunehmen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=798&TOLFDNR=9335&selfaction=print