25.06.2013 - 2.5 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen; A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsfrau von den Driesch äußert, dass ihre Fraktion den Antrag als nicht nötig ansehe. Die Fristen hinsichtlich der Dichtheitsprüfung seien durch den Rat bewusst entsprechend weit gefasst worden. Ihr sei unverständlich warum dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt worden sei.

 

Ratsherr Bennewirtz erläutert, dass der Hintergrund für die Aufhebung der Satzung die Schaffung von Klarheit für die Bürgerschaft sei.

 

Der sachkundige Bürger Nießen weist darauf hin, dass die Neufassung des Landeswassergesetzes die Erfordernis zur Verabschiedung einer entsprechenden neuen Satzung nach sich ziehen werde. Die Argumentation der CDU-Fraktion, jetzt aber für den Bürger Klarheit diesbezüglich zu schaffen, sei gut nachvollziehbar. Seine Fraktion spreche sich daher auch für eine Aufhebung der Satzung aus.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 16                            Ablehnung: 4                                          Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, er möge folgende Satzung beschließen:

 

Aufhebungssatzung

 

Zur Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) vom------------

 

Aufgrund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV.NRW. S. 194), der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl I S. 734) und der §§ 53, 60 und 61 des Landeswassergesetzes Nordhrein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am__________folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung der Stadt Wegberg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW vom 28. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 5.Juli 2012, wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=798&TOLFDNR=9414&selfaction=print