16.07.2013 - 6.2 Bebauungsplan V-6, Rickelrath - Camping- und Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.07.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 -, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
2. Der Rat beschließt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
