16.07.2013 - 6.5 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen; A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolters erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Fraktion nichts gegen die Satzung hat, diese aber in ihren Augen nicht notwendig ist. Die CDU agiere an dieser Stelle genau so, wie sie es sonst anderen Fraktionen vorwerfen würden.

 

Herr Gellissen hält den Antrag der CDU-Fraktion für sinnvoll und zielführend. Die Deadline endet am 31.12.2014.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21              Ablehnung: 8              Enthaltung: 1

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Beschluss:

Der Rat beschließt die folgende Satzung:

 

Aufhebungssatzung

 

Zur Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) vom------------

 

Aufgrund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV.NRW. S. 194), der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl I S. 734) und der §§ 53, 60 und 61 des Landeswassergesetzes Nordhrein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am__________folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung der Stadt Wegberg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW vom 28. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 5.Juli 2012, wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.