17.09.2013 - 1.3 Mitteilungen des Bürgermeisters -öffentlicher T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 17.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:
1.3.1 Schulsozialarbeit
Zusatz: Auf Nachfrage erläutert Herr Pint, dass der Vertrag eines Schulsozialarbeiters bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 verlängert werden soll, der andere nicht. Nähere Einzelheiten könne er nur im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung mitteilen.
Über den genannten Zeitraum hinaus konnte der Vertrag lt. Herrn Pint nicht verlängert werden, da die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der Schulsozialarbeit noch einer Klärung auf Kreisebene bedürfe.
1.3.2 Bericht des Streetworkers
Zusatz: Frau von den Driesch und Herr Gellissen zeigen sich erstaunt über den „Brennpunkt Moorshoven“, worauf Herr Maurin erklärt, dass Moorshoven nicht als Brennpunkt bezeichnet werden solle, er sei aufgrund des Sommerwetters einfach häufiger dort gewesen.
Frau von den Driesch möchte außerdem wissen, ob der alternative Treffpunkt, der am Beecker Sportplatz für die Jugendlichen eingerichtet worden ist, gut frequentiert werde. Hierzu erklärt Herr Maurin, dass dieser Treffpunkt mittlerweile sehr gut von älteren Herren mit Hunden angenommen würde. Diese würden die Jugendlichen von dort „vertreiben“. Der Verwaltung liege ein Brief eines Jugendlichen vor, der nach anderen Treffpunkten suche. Dem Jugendlichen sei von der Verwaltung geantwortet und an ihn als Streetworker verwiesen worden. Er warte nun auf eine Kontaktaufnahme durch den Jugendlichen.
1.3.3 Sozialmonitoring
Zusatz: Frau von den Driesch bittet darum, derartige Vorlagen etwas verständlicher zu verfassen und weniger Fremdwörter zu benutzen. Ansonsten halte sie das Sozialmonitoring für eine gute Sache und erkundigt sich, wann mit Ergebnissen gerechnet werden könne.
Herr Pint erwidert, dass das Sozialmonitoring federführend vom Kreis Heinsberg betreut werde. Derzeit werde das System noch entwickelt, mit Ergebnissen sei nicht vor Ende 2014 zu rechnen. Die Verwaltung werde jedoch weiter berichten.
1.3.4 Ferienprogramm 2013
Zusatz: Der Ausschuss bedankt sich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie bei allen teilnehmenden Vereinen und Akteuren für das gelungene Ferienprogramm.
Frau Karneth teilt außerdem mit:
1.3.5 Investitionsförderung Vereine
Im Rahmen der neuen Vereinsförderrichtlinien sind zwei Anträge auf Investitionsförderung eingegangen:
Verein | Maßnahme | Gepl. Kosten |
Sportfreunde Uevekoven | Tribünenbau am Kunstrasenplatz
| 25.125,35 € |
TennisClub Wegberg | Einrichtung eines Kleinfeldtennis-platzes (Umbau eines Tennisfeldes ) | 5.000,00 € |
Soweit nach Prüfung dieser Anträge die Kriterien für eine Investitionsförderung nach den Vereinsförderrichtlinien vorliegen sollten, wird die Verwaltung einen entsprechenden Ansatz in Höhe von 20% der zuschussfähigen Kosten (höchstens jedoch 80.000 € je Maßnahme) in den Haushaltsentwurf 2014 einbringen.
1.3.6 Schülerbeförderung Klinkum
Die durch die Schulschließung in Klinkum unmittelbar betroffenen Eltern und Kinder (alle, die ihre Kinder bis zur Schließungsentscheidung an der Schule angemeldet hatten) erhalten im Wege einer Sonderregelung als freiwillige Leistung der Stadt Wegberg eine kostenlose Schülerfahrtkarte für den Busverkehr, soweit dies beantragt wurde.
Kinder aus Klinkum, die bereits vor der Schließungsentscheidung an anderen Grundschulen der Stadt Wegberg angemeldet waren, und alle neuen Erstklässler aus Klinkum an anderen Grundschulen erhalten eine Fahrtkarte nach den Bestimmungen der Schülerfahrtkostenverordnung. Dies ist von der Verwaltung in den Elternversammlungen vor Ort auch immer so mitgeteilt worden. Hier soll und kann der Ortsteil Klinkum nicht anders behandelt werden als z.B. Uevekoven, Tüschenbroich oder Rickelrath.
Die Prüfung, ob in der Primarstufe ein Kind einen Beförderungsanspruch hat, ist eine Einzelfallprüfung und wird auf Antrag durchgeführt. Insbesondere ist hier die Regelung der Schülerfahrtkostenverordnung zu beachten, die eine Kostenerstattungspflicht entstehender Fahrtkosten durch die Kommune nur vorsieht, wenn die Entfernung des kürzesten Fußweges zwischen Wohnung und Schulgrundstück mehr als 2000 Meter beträgt.
Eine genaue Prüfung des Einzelfalles ist nicht zu umgehen. Pauschale Entfernungsmessungen können nur als Anhaltspunkt dienen. In Grenzfällen empfiehlt die Verwaltung einen Antrag zu stellen, der dann geprüft wird. Pauschale Grenzen aus Richtung Erich Kästner Grundschule wären z.B.:
Alte Landstraße Höhe Hausnummer 51
Römerstraße Höhe Hausnummer 52
Der Bezugspreis für eine Schülerjahresfahrtkarte (Preisgruppe 1A) beträgt derzeit 392,43 €/Jahr.
Zusatz:
Frau Bonitz teilt mit, dass sie von Klinkumer Eltern angeschrieben worden sei, die beantragen, dass an den Haltestellen in Klinkum zusätzliche Schulwegsicherungs-möglichkeiten geprüft und eingerichtet werden.
Herr Bürgermeister Pillich nimmt das Schreiben als unmittelbar an die Verwaltung gerichtet entgegen und kündigt Sofortmaßnahmen in Form zusätzlicher Fahrbahnmarkierungen an. Weitere Maßnahmen würden geprüft. Die Sicherheit der Kinder sei besonders wichtig und solle in jedem Falle Priorität besitzen.
Herr Ellerkamp zeigt sich verwirrt über die genannten Entfernungsgrenzen. Diese seien in der Vergangenheit mehrfach anders von der Verwaltung benannt worden. Herr Pint erläutert die verschiedenen Entfernungsgrenzen nach der Schülerbeförderungsverordnung.
Auf die Frage nach der Zulässigkeit von Stehplätzen im Schülerverkehr antwortet Herr Pint, dass grundsätzlich das Verkehrsunternehmen für die Schülerbeförderung zuständig sei. Der Stadt obliege in den entsprechenden Fällen lediglich eine Kostentragungspflicht. Die Auslastung der Busse werde trotzdem von der Verwaltung stetig beobachtet. Entsteht hier Korrekturbedarf, erfolgen Gespräche mit dem Verkehrsunternehmen.
