24.09.2013 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Dem Ausschuss liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum Waldklimafonds

Bezugnehmend auf die Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Rates am 12.03.2013 zum Waldklimafonds und einer möglichen Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Fonds durch die Stadt Wegberg wird mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie zum 29. Juni 2013 in Kraft getreten ist und ab dem 01. Juli 2013 Förderanträge gestellt werden können. Die Förderschwerpunkte des Waldklimafonds liegen in der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern, Erhöhung des Holzproduktspeichers und der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte, Forschung und Monitoring sowie Information und Kommunikation zur Unterstützung der vorgenannten Förderschwerpunkte.

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde prüfen, ob förderungsfähige Maßnahmen beim Projektträger eingereicht werden können.   

 

 

1.3.2 Patenschaft für die Pflege des Kreisverkehrs in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich

Mitglieder der Dorfgemeinschaft Tüschenbroich sowie die in Tüschenbroich ansässigen Restaurantbetriebe Tüschenbroicher Mühle und das Bauerncafe Jakobs-Hof haben angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Bepflanzung und Pflege der Innenfläche des Kreisverkehrs im Knotenpunkt der L364 (Gerderhahner Straße) und der K29 in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich im Rahmen einer Patenschaft zu übernehmen. Des Weiteren hat auch die Baumschule Plum aus Heinsberg Interesse angemeldet, die Bepflanzungs- und Pflegearbeiten in dem genannten Kreisverkehr unentgeltlich zu übernehmen.

Im Gegenzug wird den mit den Bepflanzungs- und Pflegearbeiten betrauten Dritten gestattet, an zwei Seiten im Kreisverkehr mittels einer jeweils ein Quadratmeter großen Beschilderung auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit hinzuweisen.

Bei den Straßen L363 sowie K29 handelt es sich um stark befahrende Straßen. Für Bepflanzungs- und Pflegearbeiten in einem derart stark befahrenden Straßenabschnitt sind Fachkenntnisse in Arbeitssicherheits- und schutzvorschriften erforderlich. Des Weiteren werden die Verkehrssicherungspflichten für den Kreisverkehr mittels einer Verwaltungsvereinbarung auf die Stadt Wegberg übertragen. Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten sind ebenso spezielle Fachkenntnisse in der Bepflanzung und Pflege erforderlich. 

Aufgrund der Erforderlichkeit von besonderen Fachkenntnissen in der Bepflanzung und Pflege von Grünanlagen in Straßenverkehrsanlagen beabsichtigt die Verwaltung, die Bepflanzungs- und Pflegearbeiten im Innenbereich des Kreisverkehrs im Knotenbereich der L363 und K29 in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich an die Baumschule Plum aus Heinsberg durch eine entsprechende Pflegevereinbarung zu übertragen.

 

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Ratsherr Bennewirtz begrüßt die Bereitschaft der genannten Firmen bzw. Gewerbetreibenden zur Pflege des Kreisverkehres. Die Argumentation der Verwaltung hinsichtlich der Favorisierung der Baumschule Plum sei für ihn nicht nachvollziehbar. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Kreisverkehr spreche er sich jedoch trotzdem für eine Übertragung der Arbeiten an die Inhaber der ortsansässigen Gastronomiebetriebe aus. Er sehe hier keine Sicherheitsprobleme, da die Arbeiten vermutlich an einen Gartenbaubetrieb übertragen und somit fachlich fundiert durchgeführt würden.

Er spricht sich ferner dafür aus, mit der Baumschule Plum hinsichtlich der möglichen Pflege eines anderen Kreisverkehres Kontakt aufzunehmen.

 

Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry entgegnet, dass nach seinem Kenntnisstand die Pflege durch die Inhaber selbst erfolgen solle. Er versichert, dass nochmals Gespräche mit den Betroffenen geführt würden und der Ausschuss über das Ergebnis in der nächsten Sitzung informiert werde.

 

 

1.3.3 Antrag der Fraktion Freie Wähler/ Die Unabhängigen vom 06.12.2012 zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen

In der letzten Sitzung des Ausschusses erinnerte Herr Nelsbach an den oben genannten Antrag und erkundigte sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.

 

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

  • Der oben genannte Antrag ist am 18.12.2012 in den Rat eingebracht worden. Dieser hat den Antrag an den zuständigen Fachausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

  • In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Rat am 19.07.2012 bereits den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung von Konzentrationszonen für gewerbliche Tierhaltung“ gefasst hat. Die Mittel für diese Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2013 angemeldet. Die Haushaltssatzung ist erst seit Juli 2013 rechtskräftig. Im Rahmen der Bearbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang auch eine zusätzliche Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen erfolgen kann, um so Synergieeffekte nutzen zu können. Sowohl Mitarbeiter eines Fachplanungsbüros als auch ein renommierter Dozent für Planungsrecht haben in Gesprächen ausgeführt, dass umfangreiche Erkenntnisse zur Ausweisung derartiger Konzentrationszonen nach ihrer Auffassung nicht vorliegen.

 

  • Des Weiteren wurde  das Baugesetzbuch geändert. Unter anderen ist dadurch die Zulässigkeit von gewerblichen Tierhaltungsanlagen und Biomasseanlagen im Außenbereich neu geregelt worden. Diese Gesetzesänderung wird am 20.09.2013 in Kraft treten.

 

  • Aufgrund der Komplexität dieses Themenfeldes hat die Verwaltung Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufgenommen und um Auskunft gebeten, ob andere Kommunen bereits eine Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen auf Ebene der Flächennutzungsplanung durchgeführt haben und welche Änderungen sich aufgrund der vorgenannten Novellierung des Baugesetzbuches  ergeben. Eine Antwort steht derzeit noch aus.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit weiter berichten und eine entsprechende Beratungsvorlage fertigen.

 

 

Über die schriftlichen Mitteilungen hinaus, informiert der Techn. Beigeordnete Fabry den Ausschuss wie folgt:

 

 

1.3.4 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen; Sachstand

Zum Vollzug der neuen Regelungen zur Dichtheitsprüfung nach erfolgter Änderung des Landeswassergesetzes NRW (Wegfall des § 61a LWG) bedarf es noch einer Rechtsverordnung.

 

Die Landesregierung hat den Entwurf der Verordnung gebilligt und deren Ausfertigung vorbehaltlich möglicher Einwendungen des Landtages beschlossen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 16.09.2013 die zustimmungsbedürftige Verordnung an die Landtagspräsidentin mit der Bitte übersandt, eine Entscheidung im Landtag herbeizuführen.

 

Nach Beschlussfassung im Landtag wird die Verwaltung die neue Rechtsverordnung zur Selbstüberwachung öffentlicher und privater Abwasserleitungen dem Ausschuss zur Verfügung stellen und eine Vorlage zu den sich hieraus ergebenden Konsequenzen fertigen.

 

 

1.3.5 Herstellung von öffentlichen Parkplätzen an der Prämienstraße im Ortsteil Beeck

Die Eigentümer und Betreiber des Restaurants „China-Garten“ hatten zur Lösung der Stellplatzproblematik mit der Lärm- und Abgasbelästigung durch Suchverkehre im Bereich der Häuser an der Grünfläche gegenüber dem Lokal angeboten, 21 öffentliche Stellplätze herzustellen. Der Fachausschuss hatte die Beteiligung des Dorfausschusses angeregt. Seine Stellungnahme sollten zusammen mit den Anregungen aus der Nachbarschaft in die Planung integriert werden. Die Belange konnten überwiegend berücksichtigt und die Planung wurde dem Ausschuss vorgestellt. Mit dem Investor wurde über den von ihm beauftragten Ingenieur die volle Kostenübernahme zum abgestimmten  Planinhalt vereinbart. Der Investor hatte bereits zwischenzeitlich aufgrund von Problemen zum Verständnis des Sachverhalts eine Firma beauftragt, die ihm ein annehmbares Angebot auf die Ursprungsplanung unterbreitet hatte und dieses Angebot auch bei der aktualisierten Planung aufrecht erhielt. Voraussetzung war, dass mit den Arbeiten zeitnah begonnen werden konnte. Wegen der Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn der Prämienstraße, die im Oktober begonnen werden sollen, ist auch die Stadt an der zügigen Herstellung der Parkflächen gelegen.

 

Die Firma hatte ohne Auftrag und Genehmigung der Stadt bereits mit den Arbeiten begonnen. Die Initiative zum Baubeginn kam vom Investor, der die Erforderlichkeit einer schriftlichen, vertraglichen Bindung gegenüber der Stadt nicht erkannt hatte, waren die Probleme aus seiner Sicht doch durch die volle Kostenübernahme ausgeräumt.

 

Die Verwaltung hat die Bauarbeiten untersagt und die Baustelle stillgelegt.

 

Mit dem Investor wurde am 18.09.2013 ein Vertrag über die Herstellung von 21 Parkplätzen im Bereich der Grünfläche abgeschlossen. Grundlage ist die durch Anregungen des Dorfausschusses und der Anlieger modifizierte Planung. Auftraggeber zu den Bauarbeiten ist der Investor. Der Stadt entstehen bis auf die Planungskosten zu den städtischen Parkplätzen und allgemeine Verwaltungskosten durch die Vertragsgestaltung und technische Abnahme der Bauleistung sowie sitzungsbedingte Arbeiten keine Kosten.

 

Nach Vertragsschluss wurden die Arbeiten unverzüglich wieder aufgenommen. Die Arbeiten sollen bis zum Ende der 42. Kalenderwoche fertig gestellt sein.

 

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Der sachkundige Bürger Nießen erkundigt sich, in wieweit die seitens der Anwohner geäußerten Wünsche bei der Baumaßnahme umgesetzt werden.

Der Techn. Beigeordnete erläutert, dass der gewünschte Austausch der Buchenhecke aufgrund der höheren Pflegearbeiten, nicht erfolgen werde.

Herr Gaspers vom Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser ergänzt, dass die ebenfalls angeregte Errichtung einer Querungshilfe nicht realisiert werde. Diese Maßnahme sei auch mit der Kreispolizeibehörde erörtert worden. Hintergrund für die Ablehnung sei, dass im vorliegenden Fall nicht mit einem konzentrierten Besucherstrom zu rechnen sei.

 

 

1.3.6 Verlegung von Telekommunikationsleitungen

Zurzeit erweitert die Deutsche Telekom ihr Angebot zu schnelleren Datenleistungen, z. B. für die Nutzung des Internets (Breitbandverkabelung). Unter Beibehaltung der Kupferkabel zu den einzelnen Haushalten geschieht dies durch Versorgung einzelner Schaltschränke mit Glasfaserkabeln.

 

Die erforderliche Belegung der Trassen mit den neuen Glasfaserkabeln bedarf der Zustimmung der Straßenbaulastträger nach dem Telekommunikationsgesetz. Über die Art der Verlegung, ob überirdisch oder unterirdisch, entscheidet grundsätzlich die Telekom.

 

Für die Trassen außerhalb der Ortschaften und an unbebauten innerörtlichen Straßen bevorzugt die Telekom aus Kostengründen eine oberirdische Verlegung an Holzmasten. Bei bestehenden Leerrohrtrassen und in bebauten Bereichen hat die Stadt ihre Zustimmung nur zur unterirdischen Verlegung erteilt. Nach Aussage der Telekom sei man trotz fehlender Zustimmung nicht zwingend an die Aussagen der Stadt, aus u.a. städtebaulichen Gründen einer oberirdischen Verlegung nicht zuzustimmen, gebunden. Aus terminlichen Gründen wolle man jedoch ein langes Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit vermeiden und sich an den Vorgaben und Wünsche der Stadt orientieren.

 

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Der sachkundige Bürger Nelsbach erkundigt sich, ob durch die Telekom alle Ortsteile Wegbergs mit Glasfaser versorgt würden und somit in einigen Bereichen die Telekom als Konkurrenz zur „Deutschen Glasfaser“ auftreten werde.

Dies wird vom Techn. Beigeordneten Herrn Fabry bestätigt.

 

Ratsherr Ellerkamp fragt nach, ob sich die von der Telekom beabsichtigte Erweiterung des Netzes ausschließlich auf die Aufrüstung der Verteilerschränke beziehe und somit keinerlei Arbeiten von dem jeweiligen Hauseigentümer zu tragen seien.

Auch dies wird durch Herrn Fabry bestätigt. Er erläutert ergänzend, dass die Telekom bis zu den Schaltschränken eine Verlegung mit Glasfaserkabeln vornehmen werde, die verbleibende Strecke bis in die Häuser (ca. 200 bis 300 m) werde nicht erneuert. Hier würden die vorhandenen Kupferkabel weiterhin verwendet werden. Dem gegenüber verlege die „Deutsche Glasfaser“ ein völlig neues Netz mit Glasfaserkabeln bis in die einzelnen Haushalte hinein.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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