24.09.2013 - 2.2 Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg; - Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Bennewirtz bittet um nähere Erläuterung der unter Nr. 5 der textlichen Festsetzungen (Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen) festgelegten möglichen Grenzüberschreitungen von bis zu 0,50 m. Er empfinde diese Vorgabe als zu hoch. Üblicherweise werde hier eine Tiefe von 0,20 m festgelegt.

 

Herr Schroeders erläutert, dass in der Regel 0,20 m ausreichend seien. Die hier vorgegebene Größe sei zur rechtlichen Absicherung gewählt worden und werde in der Regel nicht in Anspruch genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen und die hierbei genannten Ergänzungen des Planentwurfes vorgenommen werden.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans IV-8, Klinkum - Brunnenweg liegt in der Gemarkung Wegberg, innerhalb der Ortslage Klinkum. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=804&TOLFDNR=9750&selfaction=print