24.09.2013 - 1.8 Herstellung eines Kolumbariums; Antrag der CDU-...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Bennewirtz trägt vor, dass die Möglichkeit einer Bestattung in Kolumbarien seitens der Bevölkerung gewünscht werde. Ferner sei die Leichenhalle in Wegberg nicht ausgelastet. Die von der Verwaltung angeführten Argumente hinsichtlich einer erforderlichen Ertüchtigung der Böden/Decken könne er jedoch nicht nachvollziehen. Durch die Nutzungsänderung des Gebäudes sei nicht mit einer höheren Frequentierung zu rechnen. Es würden keine höheren Belastungen an die Statik gestellt. Wegberg sei der richtige Standort für die Neueinführung dieser Bestattungsform. Zusätzlich sei dort eine entsprechende Erreichbarkeit mittels des vorhandenen öffentlichen Nahverkehrs gegeben.

Auch die, in der Anlage dargestellten Stelen, eines Heinsberger Friedhofes seien optisch eine Alternative hierzu. Die CDU-Fraktion befürchte jedoch ggf. Vandalismus. Seine Fraktion spreche sich daher für den Standort Wegberg aus. Die Erfordernis einer baulichen Ertüchtigung des Gebäudes, wie in der Vorlage dargestellt,  werde nicht gesehen.

Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt dem Ausschuss mit, dass ihm keine Fälle von Vandalismus oder Grafitti an den Stelen in Heinsberg bekannt seien.

Hinsichtlich der statischen Belastung habe der Fachbereich Gebäudewirtschaft entsprechende  Berechnungen angestellt. Bei einer Nutzungsänderung sei auch eine neue Statik erforderlich.

Herr Schreurs erläutert ergänzend, dass die bei der Erbauung der Leichenhalle seinerzeit zu Grunde gelegten Werte völlig richtig gewesen seien. Nach heutigem Stand seien jedoch höhere Anforderungen als Grundlage anzusetzen. Hieraus ergebe sich die Erfordernis einer entsprechenden Ertüchtigung des Gebäudes.

 

Der sachkundige Bürger Nießen spricht sich für den Standort Arsbeck aus, da dieser besser geeignet sei. Aufgrund der allgemeinen Mobilität mittels PKW sei die Erreichbarkeit gesichert. Die neue Bestattungsform solle dort zunächst angeboten werden, um zu sehen wie die weitere Entwicklung erfolge.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach bittet um Mitteilung, wie die neue Bestattungsform in der Gebührenberechnung Berücksichtigung finde. Ohne entsprechende Angaben hierzu spreche er sich für eine Zurückweisung der Vorlage an die Verwaltung aus. Ferner bemängelt er, dass Angaben zu den Kosten für die Stelen in der Vorlage nicht genannt würden. Beide Angaben seien für seine Fraktion entscheidungsrelevant.

 

Ratsherr Bennewirtz teilt mit, dass für seine Fraktion der Standort Arsbeck nicht in Frage komme. Aus gestalterischen Gründen kämen noch Stelen in der Außenanlage in Betracht. Hier seien jedoch bereits in anderen Städten schlechte Erfahrungen gemacht worden. Er beantrag daher, die Leichenhalle auf dem Friedhof in Wegberg als Standort für ein Kolumbarium festzulegen.

 

Der sachkundige Bürger Nießen informiert den Ausschuss darüber, dass für die FDP-Fraktion nur Arsbeck als erster Standort in Frage komme. Soweit hierüber heute keine Einigung erzielt werden könne, solle die Verwaltung die Vorlage zurückziehen und für beide Objekte eine Detailplanung erstellen. Diese solle anschließend mit einer gestalterischen Darstellung dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Er beantrage im Namen der FDP-Fraktion eine Vertagung der Entscheidung, verbunden mit der weiteren Ausarbeitung beider Varianten.

 

Ratsherr Ellerkamp äußert, dass das äußere Erscheinungsbild der Leichenhalle auf dem Friedhof in Arsbeck sehr unansehnlich sei. Auch seine Fraktion wünsche nähere Angaben zu den Gebühren für diese Bestattungsform.

Er erkundigt sich ferner hinsichtlich der Bestattung Wegberger Bürger in auswärtigen Grabeskirchen und bittet um Mitteilung von entsprechenden Zahlen.

Der Techn. Beigeordnete Fabry antwortet, dass diese Bestattungsform genutzt werde, er aber keine Zahlen hierzu nennen könne.

 

Bürgermeister Pillich erklärt, dass ein Abstimmungsverfahren über die beiden vorliegenden Anträge entbehrlich sei, da er die Vorlage hiermit zurückziehe.

Er sichert eine verwaltungsinterne Beratung und im Anschluss hieran, die Erstellung einer neuen Sitzungsvorlage zu.

 

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Beschluss:

In der Sache erfolgt kein Beschluss. Die Vorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen.

 

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