24.09.2013 - 2.5 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen; A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach missbilligt den Vorschlag der Verwaltung und spricht sich dafür aus, das von dem Bürger vorgetragene Anliegen ernst zu nehmen.

 

Die Erste Beigeordnete Frau Karneth erläutert den rechtlichen Hintergrund für die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussempfehlung näher. Sie geht hierbei insbesondere darauf ein, warum der vorliegende Antrag keine „Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne des § 24 GO NRW betreffe. Der Antragsteller verlange, dass der Rat der Stadt Wegberg die Landesregierung zum Unterlassen von gesetzlichen Regelungen auffordern solle, obwohl die Landesregierung (bzw. das zuständige Fachministerium) aufgrund eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Regelungen hat. Damit verlasse der Antrag eindeutig den Bereich der örtlichen Angelegenheiten der Stadt Wegberg. Das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „Angelegenheit der Gemeinde“ sei aber Voraussetzung für eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Verlangen des Antragstellers. Deshalb gehe der Beschlussvorschlag nicht näher auf die Ausführungen des Bürgers ein, sondern beschränke sich auf die Feststellung, dass der Antrag des Bürgers keine Angelegenheit der Gemeinde betreffe.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach kündigt die Übernahme des Bürgerantrages durch seine Fraktion als Antrag nach § 20 Geschäftsordnung an.

 

Bürgermeister Pillich erläutert, dass diese Übernahme aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen könne. Es stehe der Fraktion Freie Wähler/Die Unabhängigen jedoch frei, einen eigenen artverwandten Antrag nach § 20 Geschäftsordnung zu stellen. Für die heutige Sitzung könne dies jedoch nicht mehr fristgerecht erfolgen.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach fordert eine Aufnahme des Sachverhaltes ins Protokoll und erklärt, dass er dann einen Antrag zur Sache, nämlich auf inhaltliche Befassung, stelle.

 

Bürgermeister Pillich erläutert nochmals, dass eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Antrag des Bürgers daran scheitere, dass sich sein Inhalt nicht auf eine „Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne des § 24 GO NRW beziehe, und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19                            Ablehnung: 1                                          Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stellt fest, dass der vorliegende Bürgerantrag keine Angelegenheit der Gemeinde zum Gegenstand hat, und beauftragt die Verwaltung, den Antragsteller entsprechend zu unterrichten.

 

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