15.10.2013 - 7.3 Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg;- Bera...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg, beschließt – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 -, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen und die hierbei genannten Ergänzungen des Planentwurfes vorgenommen werden.

 

  1. Der Rat fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans IV-8, Klinkum - Brunnenweg liegt in der Gemarkung Wegberg, innerhalb der Ortslage Klinkum. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=808&TOLFDNR=9918&selfaction=print