15.10.2013 - 5.2 Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.09.2013 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anfrage der FDP-Fraktion wurde in der Sitzung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:              Wie soll der ökologische Ausgleich für diese Maßnahme erfolgen?

 

Antwort:

 

Das Entfernen von Bäumen erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen (Vitalitätsverluste, starke Ausbrüche, falsche Standortwahl, Beschädigung am Eigentum Dritter, Gefährdung der Verkehrssicherheit).

Überall dort wo Standorte eine Ersatzpflanzung zulassen ohne die Verkehrssicherheit oder das Eigentum Dritter zu gefährden, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen bzw. bereits vorgenommen worden.

 

Vielfach wurden in den vergangenen Monaten Straßenbäume entnommen, weil diese - an ungeeigneten, zu kleinen Flächen gepflanzt - Wurzelschäden an Gehwegen und privaten Einfriedungen verursacht haben.

 

Hier ist eine Ersatzpflanzung nicht sinnvoll.

 

Ein ökologischer Ausgleich für entfernte Bäume in Anlagen und an Straßen ist nicht vorgeschrieben.

 

 

Frage 2:              Hat der Abgang der Straßenbäume Auswirkungen auf den Anlagenbestand in der Bilanz der Stadt Wegberg?

 

Antwort:

 

Der Abgang von Straßenbäumen hat keinerlei Auswirkungen auf den Anlagenbestand in der Bilanz der Stadt Wegberg.

 

 

Frage 3:              Wenn ja, wie hoch ist der Buchwertabgang?

 

Antwort:

 

Eine Antwort entfällt; siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=808&TOLFDNR=9949&selfaction=print