15.10.2013 - 4.13 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.10.2013 betreffe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Feger erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 05.10.2013 unnötig ist, da dem Bürgermeister gemäß § 24 GemHVO NRW die Entscheidung obliegt, haushaltsrechtliche Sperren festzusetzen. Ein zusätzlicher Antrag durch die CDU-Fraktion dient in ihren Augen lediglich dem Populismus.

 

Herr Gellissen erwidert, dass die CDU-Fraktion mit diesem Antrag ihr Verantwortungsbewusstsein an dem Wohlergehen der Stadt Wegberg ausdrückt. Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2013 auf die finanziell angespannte Situation der Stadt Wegberg jetzt nicht entsprechend zu reagieren ist unverantwortlich.

 

Herr Wolters entgegnet für die SPD-Fraktion, dass der Bürgermeister in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2013 bereits bekannt gegeben hatte, für das Haushaltsjahr 2013 haushaltsrechtliche Sperren gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO NRW festzusetzen. Daher ist der Antrag der CDU-Fraktion auf Festsetzung von haushaltsrechtlichen Sperren durch den Bürgermeister überflüssig, dies wird sonst bei Anträgen anderer Fraktionen durch die CDU-Fraktion oft moniert.

 

Herr Gellissen antwortet darauf, dass die CDU-Fraktion die Antragstellung als erforderlich betrachtet, um der Festsetzung der haushaltsrechtlichen Sperren die nötige politische Gewichtung zu verleihen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 26              Ablehnung: 10              Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.