26.11.2013 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Genehmigung gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage sowie Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkhaus und Silageflächen in Kehrbusch

 

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 25.06.2013 (VO/2441/13) wurde mitgeteilt, dass  ein Ortslandwirt als Ergänzung seines landwirtschaftlichen Betriebes in Kehrbusch einen Antrag zur Errichtung einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag sowie ein neuer Boxenlaufstall für 526 Kühe einschließlich Silagefläche sowie Melkzentrum mit Vorwartehof und Krankenstall gestellt hat. Eine Übersicht der beantragten Baumaßnahmen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Der Genehmigungsbescheid gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde am 10.09.2013 durch die Kreisverwaltung Heinsberg erteilt.

 

 

1.3.2 Errichtung von zwei Versickerungsanlagen durch die RWE Power AG im Stadtgebiet Wegberg

Die RWE Power AG hat bei der für das Genehmigungsverfahren des Tagebaus Garzweiler zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zwei Versickerungsanlagen (Bautyp Düseninfiltrationsanlagen) im Stadtgebiet Wegberg angezeigt. Die beabsichtigten Versickerungsanlagen liegen südlich der Ortschaft Holtum (Gemarkung Wegberg, Flur 74, Flurstück 74) und nördlich der Ortschaft Rath-Anhoven im Mehlbuscher Feld (Gemarkung Wegberg, Flur 80, Flurstück 156). Unter diesen Versickerungsanlagen ist eine schluckbrunnenartige Anlage zu verstehen.  Hierbei wird ein ca. 80 mm dickes Stahlrohr in die erste Grundwasserschicht bei 5 bis 10 Meter Tiefe mit Wasser in den Boden gespült. Über dieses Stahlrohr wird Sümpfungswasser eingeführt, um in der näheren Umgebung liegende erhaltenswerte Feuchtgebiete vor der Austrocknung zu bewahren.

Mit Bescheid vom 29.08.2001 wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg die grundsätzliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung von Versickerungsanlagen in den zum damaligen Zeit betroffenen Gebieten erteilt. Durch die Ausweitung des Tagebaus verschieben sich parallel dazu die von der Absenkung des Grundwasserspiegels gefährdeten Gebiete, in denen dann die Errichtung weiterer Versickerungsanlagen erforderlich ist. Für diese nicht im ursprünglichen Erlaubnisbescheid erfassten Versickerungsanlagen bedarf es einer Anzeige an die Bezirksregierung Arnsberg durch den Tagebaubetreiber.

Der Stadt Wegberg wird in diesem Anzeigeverfahren jedoch die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Es werden allerdings von der Verwaltung keine Bedenken zur Errichtung der beiden genannten Versickerungsanlagen durch die RWE Power AG gesehen. Ebenso sieht der Kreis Heinsberg auf Nachfrage, der für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen in den übrigen Bereichen zuständig ist, keine Bedenken zur Errichtung dieser Anlagen.

 

 

1.3.3 Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Die aktuellen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen werden nach Wegfall des § 61a Landeswassergesetz nunmehr in der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ geregelt. Die Verordnung wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Landtages erlassen und ist seit dem 09.11.2013 in Kraft.

 

Die Verordnung beinhaltet im ersten Teil die Selbstüberwachung der öffentlichen Kanalisationsnetze und im zweiten Teil die Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen. Die Verordnung entspricht im Wesentlichen dem Regelungsinhalt des § 61 a Landeswassergesetz. Neu ist die Beschränkung des Untersuchungsgebietes bei häuslichem Abwasser auf Wasserschutzgebiete.

Für die praktische Anwendung in den Kommunen werden von den kommunalen Spitzenverbänden noch Informationen ausgearbeitet und Mustersatzungen angepasst.

 

Die Verwaltung wird zum Thema weiter berichten.

 

 

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Ratsherr Bennewirtz erkundigt sich in diesem Zusammenhang hinsichtlich einer Übersichtskarte zu den Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Wegberg.

Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry sichert zu, eine entsprechende Karte der Niederschrift beizufügen.

 

 

1.3.4               Zuwendungen von Bund und Land für Investitionsmaßnahmen;

Ausbau Rather Straße und Radweg Tüschenbroich

Am 16.10.2013 fanden die Einplanungsgespräche für die Mittelbewilligung 2014 bei der Bezirksregierung in Köln statt. Die Verwaltung hat den „Ausbau Rather Straße“ noch einmal vorgestellt und die Bedeutung und Dringlichkeit der Maßnahme erläutert. Die Bezirksregierung stellte die beantragten Fördergelder für das Jahr 2014 in Aussicht. Für den städtischen Haushalt 2014 wurden 600.000 € Baukosten angemeldet. Die Verwaltung wird den Ausschuss informieren, sobald der verbindliche Förderbescheid vorliegt.

 

Zum Förderantrag „Radweg Tüschenbroich“ teilt die Bezirksregierung mit, dass aufgrund knapper Haushaltsmittel zurzeit grundsätzlich keine Neuanlagen von Radwegen gefördert werden, sondern nur Radwege im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen. Nach der Schilderung der Verwaltung zur Priorität der Maßnahme in der Stadt Wegberg und der Beantragung von Fördergeldern bereits im Jahr 2010 stellte die Bezirksregierung eine Bewilligung in Aussicht. Eine abschließende Entscheidung könne allerdings erste Mitte 2014 erfolgen. Für die Maßnahme wurden ebenfalls Mittel im städtischen Haushalt 2014 angemeldet.

 

 

Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen teilt der Technische Beigeordnete Herr Fabry dem Ausschuss nachfolgendes mündlich mit:

 

1.3.5 Zweifach Sporthalle Wegberg

Mit Bezug auf eine Anfrage in der Sitzung des BIKSS am 19.11.2013 wird mitgeteilt, dass in den Herbstferien die beiden nachfolgenden Arbeiten in der 2-fach Sporthalle ausgeführt wurden:

  1. Es erfolgte die Beseitigung eines langen Kratzers im Bodenbelag der Halle. Der Kratzer entstand bereits kurz nach der Eröffnung der Halle im Januar dieses Jahres, vermutlich durch die unsachgemäße Benutzung eines Sportgerätes beim Herausziehen aus einem Geräteraum. Die Kosten hierfür betrugen rund 1.400,00 €. Ein Verursacher konnte leider trotz Beteiligung des FB 202 (Schreiben an Schulen und Vereine) nicht festgestellt werden.
  2. Ferner wurden Arbeiten zur Mängelbeseitigung an der Solaranlage vorgenommen. Diese erfolgten im Rahmen der Gewährleistung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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