17.12.2013 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 17.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
Wortprotokoll
Frau Karneth verliest folgende Mitteilungen:
Mit Schreiben vom 12.12.2013 stellte die SPD Fraktion den Antrag, die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen ergreifen, die den Durchgangsverkehr auf der Holtumer Straße in Beeck unterbinden.
Die Holtumer Straße ist bereits durch die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit den Beschilderungen VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) und dem Zusatz “Anlieger frei“ sowie VZ 274.1 (Beginn Zone 30) für den Durchgangsverkehr aus Richtung L 400 Grenzlandring gesperrt. Daher kommt es in erster Linie darauf an, diese Regelungen durch eine engmaschige Überwachung durchzusetzen.
Daher hat der Fachbereich 201 die Kreispolizeibehörde gebeten, in den für Schule und Kindergarten sensiblen Zeiten, die Einhaltung der Verkehrsregelungen verstärkt zu überwachen. Der Außendienst des Fachbereiches wird hierbei ebenfalls unterstützend eingesetzt.
Der Fachbereich wird über die festgestellten Ergebnisse kurzfristig im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr berichten.
Mit Schreiben vom 12.12.2013 stellte die SPD Fraktion den Antrag, die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass die auf der Straße “Am Friedhof“ in Beeck vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h eingehalten wird.
Derzeit wird das Verkehrserfassungsgerät der Stadt im Bereich der Alten Landstraße eingesetzt. Sobald die Messungen hier abgeschlossen sind, wird eine Kontrollmessung auf der Straße Am Friedhof durchgeführt. Mit dem dann vorliegenden Ergebnis kann der Fachbereich 201 die Kreispolizeibehörde um eine Laserüberwachung der Straße Am Friedhof ersuchen. Parallel hierzu wird der Bezirksdienst der Kreispolizeibehörde gebeten, bereits vorab punktuelle Lasermessungen durchzuführen.
Der Fachbereich wird über die festgestellten Ergebnisse kurzfristig im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr berichten.
Herr Fabry verliest die nachstehenden Mitteilungen:
Betr.: Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Wegberg / Flächennutzungsplanänderung im Bereich Klinkumer Straße
- Entscheidung gemäß § 34 Abs. 4 Landesplanungsgesetz
- Mitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2013
Mit Schreiben vom 29.11.2013 teilt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich Klinkumer Straße folgendes mit:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium für Bauen , Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teile ich Ihnen mit, dass die von der Stadt Wegberg beabsichtigte Darstellung einer Wohnbaufläche an der Klinkumer Straße zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen, die von der Regionalplanungsbehörde und dem Regionalrat unterschiedlich beurteilt wurde
nicht mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt.
Diese beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht nicht dem im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Aachen - in Kapitel 1 festgelegten Ziel 3, nach dem außerhalb der Siedlungsbereiche bandartige Entwicklungen entlang von Verkehrswegen nicht geplant und Streu- und Splittersiedlungen nicht erweitert werden dürfen.
In den Erläuterungen des Regionalplans wird klargestellt, dass für die Entwicklung von nicht als Siedlungsbereich dargestellten Ortschaften im Flächennutzungsplan Bauflächen dargestellt werden können; dies komme in Betracht zur Bestandssicherung und zur städtebaulich sinnvollen Abrundung vorhandener Ortschaften.
Zur Bestandssicherung der Ortschaft Klinkum ist die vorgesehene Erweiterung nicht erforderlich, u.a. weil innerhalb ausgewiesener Bauflächen noch zahlreiche Baulücken bestehen.
Eine sinnvolle Abrundung der vorhandenen Ortschaft erfolgt nicht. Im Gegenteil: der im Regionalplan zwischen Klinkum und Bissen offensichtlich zur Vehinderung des Zusammenwachsens dieser Ortschaften festgelegte Freiraum für Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung würde bis zur Unkenntlichkeit verengt.“
Die Verwaltung wird die Antragsteller über den Inhalt des Schreibens informieren. Dieses Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit abgeschlossen.
Herr Böhm erklärt, dass er die Entscheidung der Staatskanzlei als eine Ohrfeige für die Stadt sieht und hofft, dass alle für künftige Entscheidungen daraus lernen. Aus seiner Sicht sei eine Menge Arbeit produziert worden, die hätte vermieden werden können, wenn man Herrn Fabry bereits zu früheren Zeitpunkten gefolgt wäre.
Herr Gellissen erkundigt sich, ob dem Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugestellt wird. Dies ist nach Auskunft von Herrn Fabry nicht möglich, da die Entscheidung der Staatskanzlei auf die Änderung des Flächennutzungsplanes abzielt und diese Änderung nicht durch den Antragsteller sondern durch den Rat beschlossen worden ist. Der Antragsteller hat die Möglichkeit ein Baugesuch einzureichen, welches negativ beschieden werden müsste. Hier gegen könnte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Klage erheben.
Frau von den Driesch erklärt, dass nach Rücksprache mit der Staatskanzlei eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat, und dass es eher unüblich ist, dass sich auf dieser Ebene mit so kleinen Grundstücken beschäftigt werden muss.
Herr Lambertz verliest folgende Mitteilung:
Die FDP-Fraktion hat vor einiger Zeit die Einrichtung eines Fahrradverleihs beantragt. Der Antrag der FDP-Fraktion und damit verbunden die Suche nach einem Kooperationspartner wurde mehrmals im zuständigen Ausschuss beraten. Die FDP-Fraktion bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht.
Hierzu berichtet die Verwaltung wir folgt:
Das aktuelle Fahrrad-Verleihsystem im Kreis Heinsberg mit den Städten Wegberg, Wassenberg, Heinsberg und Gangelt wird seit einigen Monaten mit kompetenten Partnern umgesetzt. Mit der Fa. Movelo, die hochwertige Elektro-Fahrräder zur Verfügung stellt und in der Städteregion Aachen ein Netzwerk aufgebaut hat sowie der Fa. Prospex, die für die Logistik des Fahrradtransportes und die Vermietung zuständig sind, konnte die Umsetzung erfolgen. Leider wird das Angebot in den genannten Städten und auch in der Städteregion Aachen derzeit nur mit einer Kostendeckung von 20% durch die Verleihfirma betrieben, was auf Dauer nicht wirtschaftlich ist. Der Vertrag mit der Fa. Movelo läuft noch bis Saisonende 2014. Es wird derzeit nach alternativen Möglichkeiten gesucht.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.10.2013 hat die Verwaltung bereits berichtet, dass in Kooperation mit der westEnergie und Verkehr GmbH in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg und den Städten im Kreisgebiet detaillierte Planungen zur Implementierung eines Freizeit/Fahrradbus-Angebotes im gesamten Kreis Heinsberg im Rahmen des AVV-ÖPNV-Angebotes vorangetrieben sowie der Aufbau eines im ÖPNV integrierten Fahrradverleihsystems im AVV unterstützt werden soll. Die ersten Überlegungen wurden bereits im Kreisausschuss für Umwelt und Verkehr vorgestellt.
Die Verwaltung ist zusammen mit dem Heinsberger Tourist Service in die weiteren Überlegungen eingebunden und drängt auf eine Lösung, die sowohl für die Investoren als auch für die Städte, die sich Verleihpartnern vor Ort bedienen, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar ist.
