18.02.2014 - 6.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis zu a):

Zustimmung: 30              Ablehnung: 0              Enthaltung: 3

 

 

Abstimmungsergebnis zu b): einstimmig

 

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Beschluss:

  1. Der Rat beschließt,

 

a)      den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2011 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und

 

b)      den laut Ergebnisrechnung 2011 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.582.558,40 € mit einem Anteil von 3.970.864,33 € mit der Ausgleichs-rücklage zu verrechnen, der Rest geht zu Lasten der Allgemeinen Rücklage.

 

  1. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 98 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.