25.03.2014 - 2.2 Kastrationspflicht für Freigängerkatzen / Bürge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 25.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Gellissen erklärt, dass es sich um ein mehr als aktuelles Thema handelt. Die CDU-Fraktion kann dem ersten Teil des Beschlussvorschlages jedoch nicht zustimmen, da nach Meinung der CDU-Fraktion nicht einmal die Voraussetzungen des § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW gegeben sind. Nach §§ 11b und 13b Tierschutzgesetz NRW ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet eine Regelung zur erlassen.
Frau von den Driesch erklärt, dass die Fraktion Aktiv für Wegberg dem Beschlussvorschlag ebenfalls nicht zustimmen wird, da bei einem Ortstermin erst deutlich geworden ist, wie wichtig das Thema ist. Es herrscht Entsetzen bei der Fraktion Aktiv für Wegberg, dass die Kosten nicht von der Stadt Wegberg übernommen werden.
Herr Böhm erklärt, dass es ihn verwundert, dass 230 – 240 Kommunen in NRW eine Ordnungsbehördliche Verordnung zu dem Thema erlassen haben und Wegberg zu einem anderen Ergebnis kommt. Er spricht sich auch für ein Gespräch mit dem TierRefugium e.V: aus.
Frau Karneth erklärt, dass – unabhängig von Rechtsfragen - eine Ordnungsbehördliche Verordnung zu diesem Thema nicht der richtige Weg ist. Es gibt zwei Arten von „Problemkatzen“ zum einen die Freigängerkatzen und zum anderen die wild lebenden Katzen ohne Halter. Eine Ordnungsbehördliche Verordnung würde sich nur an die Katzen mit Halter richten. Damit werde aber das Problem der Katzenpopulation damit nicht gelöst. Sie stimmt jedoch der Meinung zu, dass geregelt werden muss, in wie fern die Kosten von der Stadt Wegberg für die Kastrationen durch das TierRefugium e.V. übernommen werden.
Herr Wolters erklärt, dass sich die SPD-Fraktion ebenfalls gegen einen Beschluss über den ersten Teil des Beschlussvorschlags ausspricht.
Frau Zimmermann erkundigt sich, ob die Stadt Wegberg im Fall „Klinkum“ die Kosten übernommen hat.
Frau Karneth erklärt, dass die Stadt das TierRefugium gebeten hat einzuschreiten aber bislang nicht gezahlt habe. Genau solche Fragen gelte es zu besprechen.
Herr Pillich schlägt vor, dass die Vorlage zurück an die Verwaltung verwiesen wird und nach den erfolgten Gesprächen eine neue Vorlage zur Beratung vorgelegt wird.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat ferner, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein "Tier Refugium Wegberg e. V." das beabsichtigte Gespräch zu führen. Der Kreis Heinsberg als die für den Tierschutz zuständige Behörde soll gebeten werden, auf das Problem der wachsenden freilebenden und verwilderten Katzenpopulationen öffentlich aufmerksam zu machen und bei den Katzenhaltern für eine freiwillige Kastration ihrer Freigängerkatzen zu werben.
