24.06.2014 - 6.1 Pflichtausschüsse
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 24.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2813/14 Pflichtausschüsse
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu A)
Im Rat beschließt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Ausschuss führt die Bezeichnung Haupt- und Finanzausschuss.
Zu B)
Aufgrund der zwingenden Sondergesetzlichen Regeln in § 40 des Kommunalwahlgesetzes ist keine eigene Beschlussfassung erforderlich.
Zu C)
Der Rat beschließt:
Da derzeit kein Umlegungsverfahren durchgeführt wird und auf absehbare Zeit nicht notwendig ist, wird vorerst auf die Neubildung eines Umlegungsausschusses nach dem Baugesetzbuch verzichtet.
