23.09.2014 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Lambertz verliest folgend nachstehende Mitteilung:

 

INTERREG-Projekt „Kulturlandschaft Digital“

Der Naturpark Maas-Schwalm-Nette und der Naturpark Schwalm-Nette beabsichtigen zusammen mit den grenznahen Kommunen in Deutschland und den Niederlanden ein neues INTERREG-Projekt als Ergänzung des bereits beendeten Projektes „Naturparkregion MeinWeg“ aufzulegen. Ein reiches und vielseitiges Angebot an interessanten thematischen Wegestrukturen liegt im Naturpark entlang der Zeugnisse der Kulturgeschichte und der interessanten kulturhistorischen Orte. Die bereits zum Teil schon vorhandenen Karten und Faltblätter u.a. auch zum Thema Mühlen, Motten, Wasserflächen sollen mit modernen Medien zu einem digitalen Netzwerk verbunden werden. Mit Smartphones, Tablets, und PCs möchten Apps, Computeranimationen und audiovisuelle Elemente die Historie von den Römern bis zur Gegenwart an den einzelnen interessanten Punkten lebendig werden lassen. Eine Navigation soll vor Ort über GPS realisiert werden.

 

Das Projekt soll in 2015 starten und in 2018 enden. Insgesamt sind für das Projekt rd. 1,5 Mio. € veranschlagt. Auf die Stadt Wegberg würden Kosten von rd. 12.000,-  bis 15.000,- € verteilt auf die vier Projektjahre anfallen.

Im Übrigen können auch weitere Maßnahmen eingebunden werden wie z.B. die Herrichtung einer Motte oder eines kulturhistorischen Bauwerkes. Auch hierzu können entsprechende Fördermittel bereit gestellt werden.

 

Da der Naturpark einen entsprechenden Förderantrag für das Projekt bei den Fördergebern zeitnah einreichen muss, beabsichtigt die Verwaltung, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in den kommenden Haushaltsjahren durch den Rat, an dem Projekt zusammen mit den Nachbarkommunen und dem Naturpark teilzunehmen.  

 

 

 

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Zusätzlich verliest Frau Karneth nachfolgend aufgeführte Mitteilung zur Sicherung des Geländes ehemaliges Begegnungszentrum:

 

An den beiden zurückliegenden Wochenenden kam es zu weiteren Schäden durch Vandalismus an den Gebäudeteilen des ehemaligen Begegnungszentrums. Trotz der unregelmäßig durchgeführten Kontrollen seitens der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes hatten wiederholt mehrere Personen durch die zerstörten Fenster und Türen den Weg in das Innere der Gebäude gesucht und dort weiter Beschädigungen verursacht. Durch den Zustand der Gebäude setzen sich diese Personen selbst einer erheblichen Gefahr aus.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages erklärte sich die Firma GRONAU plan GbR  bereit, ungeachtet des tatsächlichen Überganges der Verkehrssicherungspflicht und des Beginns der Abbrucharbeiten, das Gelände ab dem 24. September 2014 durch einen Bauzaun einzufrieden. Die Stadt Wegberg begrüßt diese Maßnahme, da sie im öffentlichen Interesse erfolgt.

Herr Böhm erkundigt sich, wann der Abriss des Begegnungszentrums geplant ist. Herr Stock teilt mit, dass ein Abriss für Ende Oktober vorgesehen ist aber es durchaus wichtig sei, dass Grundstück vorher zu sichern.

 

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Frau Karneth verliest folgende Mitteilung zum Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 27.03.2014 betreffend „Kommunale Schuldenbremse / Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Wegberg“:

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 27.03.2014 betreffend „Kommunale Schuldenbremse / Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Wegberg“

 

Bürgermeister Stock hatte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.09.2014 zugesagt, in der Ratssitzung am 23.09.2014 auf den Antrag der Freien Wähler zum Thema kommunale Schuldenbremse einzugehen.

 

Die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige hatte mit Schreiben vom 27.03.2014 beantragt, der Rat der Stadt Wegberg möge rechtzeitig vor dem Haushaltsplan 2015 eine Nachhaltigkeitssatzung nach dem Muster der Stadt Heinsberg verabschieden und die bereits im Jahr 2011 vom Rat verabschiedeten Grundsätze in diese überleiten. Der Rat hatte diesen Antrag in seiner Sitzung am 08.04.2014 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Der Antrag nimmt damit Bezug auf die in der Ratssitzung am 24.05.2011 unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Strategien für die Aufstellung und Abwicklung der Haushalte im Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014“ (Vorlage-Nr. VO/1771/11) gefassten Beschlüsse.

 

Im Sinne von Nachhaltigkeit wurde u. a. beschlossen:

„… die Stadtverwaltung Wegberg auch weiterhin zu beauftragen, durch Konsolidierungsbemühungen sicherstellen, dass die Ausgleichsrücklage dauerhaft auch wieder aufgefüllt wird; dafür zu sorgen, dass zusätzliche Aufwendungen nur zulässig sind, wenn diese durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch zusätzliche Erträge gedeckt sind bzw. neue Investitionsmaßnahmen nur dann zu planen, wenn die Finanzierung der Folgebelastung im Ergebnisplan nicht zu zusätzlichen Aufwendungen führt bzw. im Rahmen der Dezernatsbudgets gesichert ist; alle Leistungsstandards hinsichtlich der Höhe und des Umfangs zu überprüfen;

 

... die Stadtverwaltung Wegberg zu bitten, im Finanzplanungszeitraum eine jährliche Entschuldung vorzusehen. Zusätzliche investive Mittel dürfen nur eingeplant werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen vorgesehen werden.“

Bedingt durch äußere Befrachtungen, rechtliche Zwänge und konjunkturelle Schwankungen (hier seien nur die Stichwörter Kommunaler Finanzausgleich, Kreisumlage, Gewerbesteuer genannt) sind diese Vorgaben jedes Jahr nur sehr eingeschränkt umsetzbar, sie werden jedoch im Haushaltsaufstellungsverfahren als Richtschnur sehr ernst genommen.

 

Die beantragte Nachhaltigkeitssatzung würde in ihren Beschränkungen, die sowohl die Verwaltung bei der Aufstellung als auch den Rat bei seiner Entscheidung über die Haushaltssatzung strikt binden, sogar noch weiter gehen als die im Jahr 2011 gefassten Beschlüsse.

 

Der Fachbereich Finanzwirtschaft wird für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates eine Beschlussvorschlage vorbereiten. In ihr werden insbesondere die Vor- und Nachteile einer Nachhaltigkeitssatzung dargestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass es einen alternativen Beschlussvorschlag mit einer Verwaltungsempfehlung geben wird. Über den Antrag kann also noch rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2015 entschieden werden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=848&TOLFDNR=11590&selfaction=print