23.09.2014 - 7.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt,
a) den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2012 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen,
b) den laut Ergebnisrechnung 2012 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.738.690,26 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und
c) den Jahresüberschuss 2007 in Höhe von 896.848,69 € auf der Grundlage des Art. 8 § 3 des 1. NKFWG aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen und der neu zu bildenden Ausgleichsrücklage zuzuführen.
- Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
