23.09.2014 - 7.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Rat beschließt,

 

a)      den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2012 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen,

 

b)      den laut Ergebnisrechnung 2012 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.738.690,26 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und

 

c)      den Jahresüberschuss 2007 in Höhe von 896.848,69 € auf der Grundlage des Art. 8 § 3 des 1. NKFWG aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen und der neu zu bildenden Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.

 

 

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