23.09.2014 - 11 Änderung des Artikel 16 der Hauptsatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Stock erklärt, dass sich nach einer erneuten kritischen Prüfung der Endbetrag der Einsparung auf 14.867,80 € beläuft.
Frau Nelsbach sagt, dass im Beschlussvorschlag und in der Vorlage zur Schulsozialarbeit ein anderer Betrag genannt wurde.
Herr Böhm erkundigt sich, ob hieraus kein weiterer Verwaltungsaufwand resultiert. Herr Stock sagt, dass man mit Teilnehmerlisten analog zu den Sachkundigen Bürgern arbeiten werde und die Erfassung der Anwesenheit daher leicht möglich sei.
Herr Gellissen teilt mit, dass Rats- und Ausschussmitglieder deutlich mehr Arbeit vor Ort leisten, die auch weit über die Sitzungen hinaus gehe.
Herr Wolters betont, dass auch das Ratsmandat ein Ehrenamt sei.
Frau von den Driesch teilt mit, dass sie bereits seit Jahren auf 1/10 der Fraktionsmittel verzichte.
Herr Stock teilt mit, dass ein positiver Beschluss eine Änderung der Hauptsatzung zur Folge hätte.
Herr Müllter-Holtkamp empfindet die Vorlage als “bescheiden“, auch das diese nicht erst im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Beschluss:
Rat der Stadt Wegberg beschließt nicht ab dem Haushaltsjahr 2015 die Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen nicht mehr ausschließlich als monatliche Pauschale, sondern gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld zu zahlen und beauftragt die Verwaltung nicht, die Hauptsatzung im Rahmen der angestrebten Überarbeitung auch diesbezüglich anzupassen.
