23.09.2014 - 5.2 Anfrage der Fraktion Aktiv für Wegberg vom 10.0...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Karneth verliest folgende Mitteilung:

 

Die Ratsfraktion Aktiv für Wegberg hat am 10.09.2014 eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gestellt.

 

 

Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Frage1:

Wie sieht die derzeitige Situation in Wegberg bei der Unterbring von ausländischen Flüchtlingen aus?

 

Antwort der Verwaltung:

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden derzeit zentral im Asylbewerberheim an der Nordstraße 100 (ehemals Heiderstraße 100) untergebracht. In dem sanierten Gebäude ist Platz für rund 150 Personen. Zurzeit ist das Gebäude mit 111 leistungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern sowie mit 8 obdachlosen Personen belegt. Eine ausländische Familie (5 Personen) ist in einem städtischen Wohnhaus in Gerichhausen und eine Person im städtischen Wohnhaus Philosophenweg 88 untergebracht. Insgesamt gibt es in Wegberg zum Stichtag 22.09.2014 also 117 leistungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer.

 

Um weitere Obdachlose oder Asylbegehrende unterzubringen, wird derzeit bereits das Dachgeschoss des Gebäudes Philosophenweg 88 ausgebaut. Hierdurch wird Raum für 8 Personen geschaffen. Der Ausbau wird voraussichtlich im Januar 2015 fertiggestellt.

 

 

Frage 2:

Inwieweit trifft die Stadt Vorkehrungen, kurzfristig eine größere Anzahl von ausländischen Flüchtlingen unterzubringen?

 

Antwort der Verwaltung:

Da regelmäßig weitere asylbegehrende Personen der Stadt Wegberg zugewiesen werden und aufgrund der derzeitigen internationalen Lage nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich diese anhaltende Entwicklung kurzfristig umkehrt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, zusätzliche Plätze zu schaffen.

 

Zu diesem Zweck wurden bereits konkrete Maßnahmen ins Auge gefasst und deren Kosten ermittelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage zu TOP 9 verwiesen.

 

 

Frage 3:

In welcher Form erhält die Stadt Wegberg Unterstützung durch den Kreis Heinsberg?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Kreis Heinsberg ist als Ausländerbehörde für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig. Für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, also für die Unterbringung und Versorgung der ihr zugewiesenen asylbegehrenden, geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern ist die Stadt Wegberg zuständig.

 

 

Frage 4:

In welcher Höhe werden Rücklagen gebildet, um mögliche Mehrausgaben abzufedern?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Kauf von Containern oder bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umnutzung eines Gebäudes sind investive Maßnahmen, für die die Bildung von Rücklagen gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Die Finanzierung der erforderlich werdenden Maßnahmen ist in der Vorlage zu Top 9 ausführlich dargestellt. Darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

 

 

Herr Wolters gibt an, dass er die Anfrage der AfW-Fraktion nicht ganz nachvollziehen kann, da in der Interfraktionellen Runde am 26.08.2014 von Herrn Bürgermeister Stock und Herrn Techn. Beigeordneten Fabry zugesichert wurde, dass eine entsprechende Vorlage zur nächsten Ratssitzung erfolgen wird.

Frau von den Driesch entgegnet, dass Herr Fabry mitgeteilt hat, dass er keine Vorlage zur nächsten Ratssitzung zeitlich zusichern kann.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=848&TOLFDNR=11649&selfaction=print