16.12.2014 - 14 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

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Wortprotokoll

Frau Karneth verliest die nachstehenden Mitteilungen:

 

Weitere Verwendung des Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) der Löschgruppe Rickelrath

 

 

Anlässlich der Vergabeentscheidung für das neue sog. Mittlere Löschfahrzeug (MLF) für die Löschgruppe Rickelrath war in der Sitzung des Haupt- und Finanzaus-schusses am 02.12.2014 die Frage gestellt worden, was mit dem bisherigen TSF (in Langform: Tragkraftspritzenfahrzeug) der Löschgruppe Rickelrath passiere.

 

In Abstimmung mit der Wehrführung ist für das TSF folgende weitere Verwendung vorgesehen:

 

Da das neue Gerätehaus in Rickelrath ab dem 15.12.14 bezugsfertig ist, wird vorübergehend das „Reservelöschfahrzeug“ der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg (das alte Tanklöschfahrzeug, kurz: TLF, des Löschzugs 1) nach Rickelrath umgesetzt. Das TLF hat im Vergleich zum bisherigen TSF den einsatztaktischen Vorteil, dass die Löschgruppe damit über ein eigenes wasserführendes Einsatzmittel verfügen wird.

Das freiwerdende TSF der Löschgruppe Rickelrath wird zur Feuerwache Wegberg gebracht, um dort Ausbesserungsarbeiten am Fahrzeug durchzuführen.

 

Wenn die Ausbesserungen erfolgt sind, wird das TSF der Verwaltungsstaffel zugewiesen, um diese in die Lage zu versetzen, selbstständig an den Einsatzstellen taktisch tätig zu werden. Bislang konnte die Verwaltungsstaffel nur mit einem Mannschaftstransportfahrzeug zur Einsatzstelle fahren und musste dort auf das Eintreffen des ersten Löschfahrzeugs warten. Hieraus ergaben sich öfters negative Zeitdifferenzen von 1 bis 2 Minuten.

Mit dieser Lösung wird eine Forderung des Kreisbrandmeisters erfüllt, der für die Verwaltungsstaffel nach Abschluss der Grundausbildung ein taktisches Löschfahrzeug verlangt, wie es auch bei den anderen Verwaltungsstaffeln im Kreis Heinsberg gängige Praxis ist.

 

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Klassenbildung an den Wegberger Grundschulen für das Schuljahr 2015/16

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (BASS 11-11 Nr. 1) regelt in ihrem § 6a die Klassenbildung an Grundschulen.

 

Die Berechnung der maximal zu bildenden Eingangsklassen erfolgt auf Grundlage der Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde. Diese Zahl wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird nach der Ganzzahl -je nach Anzahl der insgesamt zu bildenden Klassen- auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.

 

 

 

 

Bei 256 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen (incl. „Jahrgangsübergreifenden Unterricht“) geteilt durch 23 (Kommunale Klassenrichtzahl) ergibt sich ein Quotient von 11,13, der nach den geltenden Bestimmungen auf 12 aufgerundet wird.

 

Bei 12 Eingangsklassen kann einer Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler an der jeweils gewünschten Schule und Teilstandorten zugestimmt werden. Mit den Schulleitungen ist die Verteilung bereits abgestimmt.

 

Die Eingangsklassen verteilen sich wie folgt:

 

Schule

Zu bildende

Eingangsklassen

KGS Arsbeck mit Teilstandort Wildenrath

4

GS Beeck

2

GS Rath-Anhoven

1

GS Wegberg mit Teilstandort Merbeck

5

Gesamt:

12

 

Die Entscheidung trifft der Schulträger. Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2013 wurde die Befugnis auf den Bürgermeister übertragen; hiermit wird der Rat über die vorstehende Entscheidung des Bürgermeisters unterrichtet.

 

Die Mitteilung über die Klassenbildung ist dem Schulamt im Kreis Heinsberg spätestens bis zum 15.01.2015 mitzuteilen, damit von den Schulen eine Aufnahme rechtzeitig ausgesprochen werden kann.

 

 

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Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes auf dem Gebiet der ehemaligen Wohnsiedlung der Britischen Streitkräfte in Petersholz

 

 

Zur Bürgerversammlung zum Thema Zentrale Unterbringungseinrichtung in Petersholz kamen gestern Abend rund 160 interessierte Bürgerinnen und Bürger ins Forum der Grundschule Wegberg-Arsbeck, um einerseits aktuelle Informationen vom stellvertretenden Regierungspräsidenten, Herrn Wilhelm Steitz, zu erhalten, und um andererseits ihre Fragen an Bezirksregierung und Stadtverwaltung zu stellen.

 

In der rund zweistündigen Veranstaltung bekräftigte Herr Steitz mehrmals, dass die  Zentrale Unterbringungseinrichtung in Petersholz räumlich so begrenzt werden soll, dass dort durchschnittlich 500 Personen, in saisonal bedingten Spitzenzeiten maximal 800 Personen unterkommen. Herr Steitz möchte auch nur für diesen begrenzten räumlichen Umfang, der den Teilnehmern anhand von Karten vorgestellt wurde, einen Miet- bzw. Pachtvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) schließen. Konkret wird über eine 5jährige Laufzeit verhandelt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen wird für alle Kosten dieser zentralen Unterbringungseinrichtung, in der die Asylbewerber und Flüchtlinge nur ca. zwei Monate verbleiben, aufkommen. Herr Steitz legt Wert auf ein geordnetes Verfahren, sowohl was die baurechtliche Absicherung anbelangt, als auch was die professionelle Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge anbelangt. Angesichts der Summen, die der Betrieb einer solchen Einrichtung kostet, muss der Betreiber für diese Einrichtung unter Beachtung des Vergaberechts (europaweite Ausschreibung) gefunden werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird, weswegen Herr Steitz in seinem gestrigen Vortrag von einem Start der Einrichtung nicht vor August, September sprach.

 

Dies stellt die Stadt vor die Herausforderung, neben den momentan genutzten Asylbewerberunterkünften der Stadt für zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für die bis zum Start von Petersholz weiterhin und unvermindert zugewiesenen Asylbewerber zu sorgen, da die vorhandenen Kapazitäten nicht bis zum Herbstbeginn ausreichen werden. 

 

Der stellvertretende Regierungspräsident sprach sich am Ende der Bürgerversammlung für einen offenen Dialog mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus und signalisierte die Bereitschaft der Bezirksregierung, an dem von der Stadtverwaltung beabsichtigten „Runden Tisch“ teilzunehmen. Neben Vertretern der Bezirksregierung und der Stadtverwaltung sollen unter anderem auch die Vertreter der Kirchen und der zu Petersholz benachbarten Sportvereine sowie Vertreter der Interessengemeinschaft „Unterbringungseinrichtung Petersholz“  eingeladen werden mitzuarbeiten. Zum ersten „Runden Tisch“ wird die Verwaltung Anfang 2015 einladen. Wer an der Mitarbeit interessiert ist, melde sich bei Herrn Fachbereichsleiter Gerd Pint (Nebenstelle 501). Von der Anzahl und Art der Rückmeldungen wird abhängen, wie das erste Treffen organisiert werden wird.

 

 

Herr Gellissen erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise und ob die künftige Zentrale Unterbringungseinrichtung einen bereits jetzt einsetzenden Zuweisungsstopp für die Stadt Wegberg zur Folge hat.

 

Frau Karneth erklärt, dass nach Aussage des stellvertretenden Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Köln, Herrn Steitz, seitens der Bezirksregierung Arnsberg keine Ausnahmen gemacht werden. Herr Steitz will sich aber dafür einsetzen, dass bis zum endgültigen Abschluss der Vorbereitungen keine weiteren Zuweisungen an die Nordstrasse 100 geschehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Merz-Valsamidis erklärt Frau Karneth, dass derzeit noch 12 freie Plätze in der Nordstrasse 100 und acht bis zehn freie Plätze am Philosophenweg zur Verfügung stehen. Am Philosophenweg wird es ab Januar 2015, nach dem Ausbau des Dachgeschosses, acht zusätzliche Plätze geben.

 

Frau von den Driesch bittet darum, dass der Aufruf zum Runden Tisch zu diesem Thema frühzeitig erfolgt, damit genügend interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.

 

 

Herr Gellissen erkundigt sich, was mit dem Bürgerantrag aus April 2014 zur Verkehrsberuhigung in Gripekoven geschehen ist. Hierzu erklärt Herr Schulz, dass dieser sich in Bearbeitung befindet.

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