08.04.2014 - 13 Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindeha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmermann erkundigt sich, ob dies bedeutet, dass weitere 4 Millionen € Ausgaben in den Haushaltsplan 2014 einfließen.

 

Herr Bertrams erklärt, dass es sich um die Reste aus den Investitionsmaßnahmen aus dem Jahr 2013 handelt.

 

Frau Feger erklärt, dass aus Sicht der AfW-Fraktion eine Beteiligung des Bürgermeisters und der Kämmerin nicht ausreichend ist. Frau Karneth erläutert, dass es um gesetzlich vorgesehene und vom Bürgermeister aufzustellende Grundsätze geht, denen der Rat, ebenfalls gesetzlich vorgesehen, seine Zustimmung erteilen soll.

Auf Nachfrage von Herrn Groß, wie das Prozedere mit oder ohne Zustimmung aussieht, erklärt Herr Bertrams, dass es sich lediglich um die Übertragung der investiven Ermächtigungen aus dem Vorjahr handelt. Die Ermächtigungsübertragungen sind notwendig, damit die bereits begonnenen bzw. geplanten Investitionsmaßnahmen fortgeführt werden können. Ansonsten wären ohne das Mittel der Ermächtigungsübertragung die benötigten Haushaltsmittel jedes Jahr neu in den Plan aufzunehmen. Auf eine Übertragung der konsumtiven Mittel wird grundsätzlich verzichtet.

Herr Wolters merkt hierzu an, dass es sich um die Übertragung der investiven Mittel handelt, die der Rat mit der Haushaltssatzung des Vorjahres beschlossen hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 28              Ablehnung: 5              Enthaltung: 0

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Beschluss:

 

1.)   Der Rat stimmt den vorstehenden Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertagungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW zu.

 

2.)   Der Rat nimmt die beigefügte Übersicht zu den Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.

 

 

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