08.04.2014 - 10.3 Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.03.2014 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

 

Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg

hier: Schäden an den Fußwegen im Bereich des Wohngebietes „An der Kull“

 

Mit Schreiben vom 20.03.2014 hat die FDP-Fraktion folgende Anfrage gemäß § 21

der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse gestellt:

 

Sehr geehrter Herr Pillich,

 

die Fußwege im Bereich des Wohngebietes „An der Kull“ befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei Regenfällen bilden sich große Pfützen, sodass eine Nutzung nicht möglich ist. Diese Fußwege müssen von den älteren Bewohnern des Wohngebietes genutzt werden.

 

Die FDP-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist die Stadt Wegberg Eigentümerin dieser Fußwege?
  2. Sind der Verwaltung diese Schäden bekannt?
  3. Wenn ja, ist eine kurzfristige Instandsetzung möglich?

 

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:             

Bei den wassergebundenen Wegen handelt es sich um städtische Wege.

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Ja, die Problematik ist der Verwaltung bekannt. Die Wege werden regelmäßig durch den Straßenwart begutachtet und durch den städtischen Baubetriebshof punktuell in Stand gesetzt.

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

In Absprache mit dem städtischen Baubetriebshof sollen zur Zeit vorhandene Mängel kurzfristig beseitigt werden.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=885&TOLFDNR=10859&selfaction=print