Herr Böhm weist darauf hin, dass in der ausgedruckten Version der Niederschrift anstelle von der Ersten Beigeordneten Frau Karneth der ehemalige Beigeordnete Herr Schneider aufgeführt ist.
Beschluss:
Der Rat genehmigt Inhalt und Fassung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 24.06.2014.