03.07.2014 - 3.1 Stand der Jahresabschlüsse der Vorjahre und des...

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Wortprotokoll

Frau Karneth teilt dem Rat der Stadt Wegberg nachstehendes mit:

 

Jahresabschluss 2012

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 liegt Ihnen heute zur Mitnahme aus.

Die Beratungsreihenfolge ergibt sich aus der Ihnen bereits schriftlich vorliegenden Mitteilung unter Top 3.2.

 

Jahresabschluss 2013

Die Aufstellung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 ist für Anfang Oktober vorgesehen. Die weitere Zeitschiene (Zeitraum, den das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung braucht, Sitzungen Rechnungsprüfungsausschuss und Rat) muss noch im Einzelnen festgelegt werden.

 

Haushalt 2015

Die Fachbereiche sind aufgefordert worden, ihre Mittelanforderungen bis zum 18.07.2014 abzugeben.

Die für August geplante Erstellung der Abweichungsanalyse (was wurde bei der Haushaltsaufstellung 2014 als Planzahl für 2015 gemeldet, was wird nun für 2015 bei der Haushaltsaufstellung 2015 gemeldet) läuft zeitgleich mit der Erstellung des ersten Controllingberichts für das erste Halbjahr 2014.

Wenn der Zeitplan Aufstellung Jahresabschluss 2013 mit Anfang Oktober 2014 gehalten werden kann (die Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 ist für mich Vorbedingung für die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015), können die Beratungen in den Fraktionen und im Haupt- und Finanzausschuss so terminiert werden, dass eine Verabschiedung des Haushalts 2015 in der Ratssitzung am 16.12.2014 erfolgen kann .

 

Herr Böhm würde es ausdrücklich begrüßen, wenn der Haushaltsplan für das Jahr 2015 noch in 2014 beraten würde. Gleichzeitig erkundigt er sich, ob Auswirkungen durch das Urteil zur Beamtenbesoldung für das Haushaltsjahr 2014 zu erwarten sind.

 

Frau Karneth erklärt, dass für das Jahr 2013 eine Rückstellung auf Grund des zu erwartenden Urteils gebildet wurde und die Erhöhung für das Haushaltsjahr 2014 bereits bei der Aufstellung berücksichtigt wurde.

 

Herr Wolters erkundigt sich, ob bei der Hochrechnung von einer exakten Übernahme ausgegangen wurde.

Hierzu teilt Frau Karneth mit, dass die Hochrechnung hypothetisch anhand der unteren Lohngruppen erfolgt ist.

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