03.07.2014 - 10 Entsendung von Vertretern des Schulträgers in d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Mit Bezug auf § 61 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Schulgesetz NRW wird der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vertreter des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt (stimmberechtigtes Mitglied).

 

Zu weiteren – beratenden - Vertretern der Stadt Wegberg als Schulträger werden die Ratsmitglieder

 

  1. Ratsherr Georg Schmitz

 

  1. Ratsfrau Annette Dahmen-Langela

 

  1. Ratsfrau Sandra Nelsbach

 

 

benannt.

 

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