03.07.2014 - 12 Schulsozialarbeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen sieht in dem dargestellten Sachverhalt keine Neuerungen gegenüber der bisherigen Situation. An dem Standpunkt der CDU-Fraktion hat sich ebenfalls nichts geändert, die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit wird nicht angezweifelt, es ist jedoch monetär nicht darstellbar.

Der gefasst Beschluss über den Stellenplan müsste beanstandet werden durch den Bürgermeister und ein neuer Beschluss gefasst werden. Es ist noch nicht klar, wie stark das Urteil zur Beamtenbesoldung und die Nachversicherung des neuen Bürgermeisters nach dem Beamtenversorgungsgesetz den Haushalt der Stadt Wegberg belasten werden. Eine Beratung über die monetären Auswirkungen der Schulsozialarbeit sieht er nicht im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport. Ebenso moniert er, dass der Termin für die Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nur mit der CDU-Fraktion durch Frau Karneth abgesprochen wurde und keine weiteren Personen in die Terminfindung involviert waren. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nimmt und sich gegen eine Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport ausspricht.

 

Herr Böhm bekräftigt dies und erklärt, dass er sich ebenfalls nicht vorstellen kann, dass diese Maßnahme finanziell darstellbar ist.

 

Herr Stock erklärt, dass es lediglich darum geht, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob unterjährige Verbesserungen im Haushalt eingetreten sind, die für solche Maßnahmen genutzt werden könnten.

 

Frau von den Driesch teilt mit, dass sie die Zuständigkeit eher beim Haupt- und Finanzausschuss sieht.

 

Herr Böhm skizziert das Problem, dass „nur“ 91.000€ Luft bis zum Haushaltssicherungskonzept bei der Verabschiedung des Haushaltes im April 2014 waren. Er sieht wenig Spielraum für neue Maßnahmen.

 

Herr Stock erklärt, dass Beratungstermine angepasst werden können und das es um 17.000 € pro Stelle für das Jahr 2014 geht.

 

Herr Wolters plädiert dafür, dass die Verwaltung die Chance bekommen sollte einen Kassensturz durchzuführen.

 

Frau von den Driesch weist darauf hin, dass sie Probleme auf die Stadt zukommen sieht, da im Raum steht, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Entschädigung für die Mängel an der B 221 anstelle der geplanten 220.000 € der Stadt Wegberg 150.000 € zahlen wird.

 

Herr Stock erklärt, dass der Rat nicht über „Ja“ oder „Nein“ zur Schulsozialarbeit zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden soll, sondern der Verwaltung den Auftrag zur Überprüfung der bislang verausgabten Haushaltsmittel geben soll.

 

Herr Gellissen teilt diese Aussage für die CDU-Fraktion nicht, da sich seiner Meinung nach, nichts an den Fakten seit April geändert hat.

 

Herr Müller-Holtkamp spricht Frau Karneth das Vertrauen aus, dass nach ihrer Aussage im April die Mittel nicht zur Verfügung stehen und dies der Wahrheit entspricht. Sollten die Mittel nun doch zur Verfügung stehen, würde diese Aussage ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Verwaltung werfen, welches seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.

 

Herr Stock erklärt, dass er hinter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht und ein Kassensturz mit dem noch abzuwartenden Ergebnis kein schlechtes Licht auf die Arbeitsweise der Verwaltung werfen würde.

 

Frau Dr. Broy appelliert an die Ratsmitglieder nicht in der Vergangenheit zu stochern, sondern den Blick nach vorne zu richten und neue Perspektiven zu sehen.

 

Herr Wolters erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Beschlussvorschlag geändert werden soll und eine Beratung im HFA stattfinden soll.

 

Herr Böhm und Frau Merz-Valsamidis sprechen sich dafür aus, dass alle Faktoren gegenübergestellt und geprüft werden.

 

Herr Stock lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Frau Karneth geht auf den eigentlichen Anlass für die angedachte Sondersitzung des BiKSS am 22.07.2014 ein, nämlich auf die noch ausstehende Zustimmung des Schulträgers nach § 61 Absatz 4 SchulG NRW zur Besetzung der Schulleiterstelle am Maximilian-Kolbe-Gymnasium. Der BiKSS habe acht Wochen (gerechnet ab dem 16.06.2014) Zeit, mit Zweidrittelmehrheit bei der Bezirksregierung ein Veto gegen die beabsichtigte Besetzung einzulegen. Wenn in diesen acht Wochen kein Veto erfolge, dann trete die Zustimmung spätestens mit dem Fristablauf ein.

Aufgrund der während der erweiterten Schulkonferenz einvernehmlich erfolgten Meinungsbildung der drei beratenden Mitglieder und Frau Karneth als Vertreterin der Stadt Wegberg sehen die Ratsmitglieder keine Notwendigkeit für eine Sondersitzung und erklären einvernehmlich ihren Verzicht auf die Wahrnehmung des Rechts aus § 61 Absatz 4 Satz 2 SchulG NRW.

 

Somit entfällt die Sondersitzung des BiKSS am 22.07.2014.

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Beschluss:

 

1.)

Der Rat nimmt den Sachstand zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.

 

2.)

Der Rat beauftragt die Verwaltung damit, die Finanzierung der Schulsozialarbeit anhand der aktuellen Haushaltsentwicklungen zu prüfen und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzustellen.

 

 

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