02.09.2014 - 1.5 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5
- Datum:
- Di., 02.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:
1.5.1 Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2013
Der Kreis Heinsberg hat die Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2013 veröffentlicht.
Im Vergleich zum Jahr 2012 ist das Restabfallaufkommen je Einwohner nahezu gleichlautend im Jahr 2013. Hierdurch gehört die Stadt Wegberg weiterhin mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 113,1 Kilogramm zu den Kommunen im Kreis Heinsberg mit dem geringsten Restabfallaufkommen je Einwohner.
Erfreulicherweise kann für das Jahr 2013 ein enormer Anstieg des Altholzaufkommens um 70 % bei einem gleichzeitigen erheblichen Rückgang der Sperrmüllmengen um 29,2 % festgestellt werden. Diese Entwicklung kann als Ergebnis der Gespräche der Verwaltung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen gewertet werden. Um diese Mengen jedoch dauerhaft halten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die zur Sperrmüll bereitgestellten Abfälle entsprechend der in den Publikationen der Abfallberatung dargelegten Form getrennt zur Abholung bereitgestellt werden.
Bei den Grün- und Bioabfallmengen kann die Stadt Wegberg mit einem Wert von 155,0 Kilogramm eine leichte Erhöhung des Aufkommens je Einwohner verzeichnen, wodurch sie weiterhin einen der Spitzenplätze im Vergleich zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen einnimmt.
Beim Altpapier ist ein leichter Rückgang der Mengen in der Statistik von 0,9 % abzulesen. Jedoch liegt die Stadt Wegberg mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen von 85,8 Kilogramm über der durchschnittlichen Pro-Einwohner-Menge im Kreis Heinsberg und belegt einen der höchsten Werte aller Kommunen im Kreis Heinsberg.
Bei den durch die Systeme der Dualen Systembetreiber erfassten Abfallmengen von Leichtverpackungen belegt die Stadt Wegberg mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 44,8 Kilogramm weiterhin einen der vorderen Plätze im Kreisvergleich. Die Altglasmengen sind im Jahr 2013 rückläufig mit 11 %.
Abschließend lässt sich anhand dieser Statistik aus Sicht der Verwaltung wie in den Jahren zuvor ableiten, dass das Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg funktioniert und über dem Durchschnitt wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schafft.
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Im Anschluss an diese Mitteilung werden durch die Verwaltung noch verschiedene Fragen aus den Reihen des Ausschusses beantwortet.
Hinsichtlich der Frage nach den Mitbenutzerverträgen wird eine Beantwortung im Rahmen der Niederschrift zu gesichert:
Anmerkung der Schriftführung:
Hierzu wurde durch den Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser die der Niederschrift beigefügte Erläuterung verfasst.
1.5.2 Ökologische Revitalisierung der Raky-Weiher
Der Bereich des Helpensteiner Baches und des Teichkomplexes Raky-Weiher im Ortsteil Dalheim gehört zu einem bedeutenden und dadurch schützenswerten Naturschutzbiotop „Helpensteiner Bachtal/Rothenbach“. Zu den Schutz- und Entwicklungszielen gehört u.a. der Erhalt der Teiche und Tümpel sowie die gewässerökologische Verbesserung des Helpensteiner Bachs, der in das System der Wasserflächen einbezogen ist.
Die im Jahre 1903 künstlich angelegten Teiche des Erkelenzer Bohrungspioniers Anton Raky drohen seit langem durch Schlammbildung zu verlanden. Gespeist werden die Teiche vom durchfließenden Helpensteiner Bach.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Entwicklungsziele des Naturschutzbiotops wurde ein Konzept zur ökologischen Revitalisierung und nachhaltigen Nutzung der Raky-Weiher und der Umlegung des Helpensteiner Baches entwickelt. Verfahrensbeteiligte sind die Bezirksregierung Köln, der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der Kreis Heinsberg, der Angelsportverein Arsbeck-Dalheim e.V., das Büro lanaplan aus Nettetal und die Stadt Wegberg.
Geplant ist die Verlegung des Teichkomplexes vom Haupt- in den Nebenanschluss des Helpensteiner Bachs bei gleichzeitigem Ablassen des nördlichen und südlichen Teichs. Der vorhandene Fischbesatz wird schonend in ein anderes Gewässer verbracht. Es folgt ein Prozess von Sömmerung/Winterung/Sömmerung in dem der Schlamm trocknet und mineralisiert. Danach wird den Flächen wieder Wasser zugeführt und es erfolgt ein angepasster Fischbesatz.
Es ist geplant, im Herbst 2014 mit dem Ablassen der Teiche zu beginnen. In der Presse, aber auch in den Schulen und Kindergärten, wird über den Fortschritt und den Nutzen der Maßnahmen berichtet.
Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Gewässerökologie der Raky-Weiher wurde bereits im vergangenen Jahr durch die Stadt Wegberg umgesetzt. Durch die Erhöhung der Weiterleitungsmenge am RÜB Büch konnte die Abschlagshäufigkeit von Mischwasser in den Raky-Weiher von mehr als 20/a auf 0,5/a reduziert werden. Trotz aller Bemühungen wird es immer wieder Regenereignisse geben, die dazu führen können, das Abwasser häufiger abschlägt oder bei extremen Regenereignissen (Jahrhundertregen) aus Kanaldeckeln austritt.
Dies war im Juli 2014 der Fall. Die Verunreinigungen wurden durch den städtischen Baubetriebshof jedoch umgehend beseitigt.
1.5.3 Umbau eines Radweg an der L 46 Grambuscher Straße von Kehrbusch nach Grambusch
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilte mit, dass bereits im September 2014 mit dem Bau eines Radweges von Kehrbusch Richtung Grambusch (bis zur L 3) begonnen werden soll. Der erste Bauabschnitt von Isengraben bis Kehrbusch wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt.
Die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts soll noch in diesem Jahr erfolgen.
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Ratsherr Gellissen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mehrere Übergänge für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Querung des neben der Fahrbahn befindlichen Grabens geschaffen wurden. An den Übergängen im Bereich der angelegten Rigolen sammle sich bei starken Niederschlägen Wasser an. Er regt im Hinblick auf eine ggf. im Winter drohende Vereisung der Flächen an, durch den Landesbetrieb eine Verrohrung vornehmen zu lassen, um ein schnelleres Ablaufen des Wassers zu ermöglichen.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry sichert eine Weiterleitung des Anliegens an den Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie eine Mitteilung hierzu in der nächsten Sitzung zu.
1.5.4 Hagel- und Wasserschäden an Gebäuden der Stadt Wegberg durch das Unwetter am Sonntag, 20.07.2014
Am Sonntag dem 20.07.2014 kam es im Stadtgebiet Wegberg zu einem Starkregen-ereignis mit Sturmböen, insbesondere in den Ortsteilen Arsbeck und Wildenrath verbunden mit Hagelschlag mit Korngrößen von bis zu 40 – 50mm.
Der Hagelschlag verursachte an diversen städtischen Objekten Schäden an Dach- und Fassadenbauteilen. Betroffen waren folgende Gebäude:
- Katholische Grundschule Arsbeck
- Familienzentrum Sonnenschein, Arsbeck-Büch
- Unterkunft für Asylbegehrende, Arsbeck, Nordstraße 100
- Feuerwehrgerätehaus Arsbeck
- Gemeinschaftsgrundschule Wildenrath mit Wohnung
- Feuerwehrgerätehaus Wildenrath
Es wurden zahlreiche Dachflächenfenster und Lichtkuppeln zerstört, Metallbauteile (Fensterbank-, Fassaden-, Dach- und Attikableche) weisen sichtbare Einschlag-spuren (Dellen) auf, an Dachdichtungsbahnen mussten ebenfalls Beschädigungen festgestellt werden.
Gegen direkte Schäden durch Sturm und Hagel besteht für die Gebäude der Stadt Wegberg Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung. Der Großteil der vorgenannten Schäden ist bereits behoben und war für die Stadt Wegberg aufgrund des Versicherungsschutzes mit keinen direkten Schadenbeseitigungskosten verbunden.
Hinsichtlich der Einschlagspuren an Metallbauteilen von Dach und Fassaden ist die Klärung über einen Austausch der Bauteile oder alternativ über eine Entschädigung für die entstandene Wertminderung der Gebäude noch nicht abschließend mit dem Versicherer erfolgt.
Durch das Starkregenereignis kam es in Verbindung mit den Sturmböen zusätzlich zu einem Wassereindringen in drei Gebäude:
- Grundschule Wildenrath mit Turnhalle
- Zweifach-Sporthalle im Schulzentrum
- Wegberger Mühle
Im Gegensatz zu Sturm- und Hagelschäden handelt es sich bei Schäden durch Starkregen um sogenannte Elementarschäden, gegen die die Gebäude der Stadt Wegberg derzeit nicht versichert sind.
In der Grundschule Wildenrath trat Wasser in einem Umfang in das Gebäude ein, der maschinelle Trocknungsmaßnahmen erforderlich machte und Kosten für die Stadt Wegberg in Höhe von rund 6.000,- € verursachte. Die Schadenbeseitigung ist bereits abgeschlossen.
In der Zweifach-Sporthalle drang Wasser durch verschiedene Außentüren in das Gebäude ein. Da die Ursache des Wassereintritts jedoch insbesondere durch mangelhafte Bauausführungen begründet ist, sollen für die entstandenen Schäden die ausführenden Firmen haftbar gemacht werden. Für die Behebung der Mängel ist das bauleitende Architekturbüro zuständig.
In der Wegberger Mühle entstand durch den Wassereintritt kein wirtschaftlicher Schaden für die Stadt Wegberg.
Die Ursachen für die Wassereintritte in den genannten Objekten wurden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft untersucht und festgestellt. Diverse bauliche Maßnahmen, die bei zukünftigen Starkregenereignissen ein erneutes Eindringen von Wasser unterbinden sollen, wurden bereits durchgeführt.
In die Neuausschreibung der Gebäudeversicherung im Jahr 2014 wird der Versicherungsschutz vor Elementarschäden mit aufgenommen. Damit sind dann ab 2015 auch die Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, aber auch z.B. die Risiken Erdbeben und Schneedruck mit abgedeckt.
(Siehe hierzu auch die weitere Mitteilung in der heutigen Sitzung zur Ausschreibung der Gebäudeversicherungen)
1.5.5 Neuausschreibung Gebäudeversicherung
Auf die Mitteilungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates am 15.10.2013 und des Haupt- und Finanzausschusses am 12. November 2013 wird verwiesen. Die Verwaltung hatte berichtet, dass der derzeitige Gebäudeversicherer die Versicherungsverträge wegen der hohen Schadenquote zum 01.01.2014 gekündigt, die Kündigung aber später zurückgenommen hat.
Nach Rücksprache mit dem Versicherer Ende Mai d. J. hat dieser erklärt, dass er im Hinblick auf die Schadenquote definitiv nicht mehr bereit ist, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen über den 01.01.2015 fortzuführen. Er wäre dazu nur bei einer Beitragserhöhung bereit (Fortführung für 1 Jahr, Beitragserhöhung ca. 25-30%). Da einer Beitragserhöhung im genannten Umfang aus vergaberechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden kann und der derzeitige Versicherungsvertrag darüber hinaus einer Prüfung durch einen qualifizierten Versicherungsberater unterzogen werden sollte, wird die Gebäudeversicherung zum 01.01.2015 neu ausgeschrieben. Einer Erweiterung des Vertrages um das Risiko „Elementarschäden“ hatte der derzeitige Versicherer unter Hinweis auf den negativen Versicherungsverlauf z. B. abgelehnt.
Nach erfolgten Beratungsgesprächen werden vom Versicherungsberater, der Kooperation „Kommunales Versicherungsmanagement“, vertreten durch Rechtsanwalt Rüdiger Fromme aus Witten, zurzeit die Vergabeunterlagen zusammengestellt.
Der Zeitplan nach derzeitigem Stand sieht so aus:
Do. 11.09.2014 Versendung der Vergabebekanntmachung ans Supplement
zum Amtsblatt der EU (mind. 52 Tage vor Submission)
Mi. 05.11.2014 Submission
Di. 02.12.2014 Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss
Eine Beratung und Beschlussfassung im neu zuständigen Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben scheidet aus Termingründen aus, der Beratervertrag und der Terminplan waren bereits abgestimmt, bevor die Zuständigkeitsregelungen geändert wurden; die letzte BUV-Sitzung in 2014 ist bereits am 28. Oktober 2014.
Der Technische Beigeordnete Herr Fabry informiert den Ausschuss über die nachfolgende Mitteilung mündlich:
1.5.6 Einbau von verunreinigtem und belastetem Bettungsmaterial durch eine Heinsberger Bauunternehmung
Bereits mehrfach hat die Verwaltung berichtet, dass der Verdacht besteht, dass bei einigen Baumaßnahmen, die durch ein Heinsberger Bauunternehmen für die Stadt Wegberg durchgeführt worden sind, verunreinigtes oder belastetes Bettungsmaterial eingebaut worden ist. Bei den in Frage kommenden Baumaßnahmen handelt es sich um die
Sanierung der Krankenhausstraße
Ausbau der Bücher Straße
Kanalisierung des Wohngebietes Merbecker Busch
Kanalisation Ellinghoven und Gripekoven
Die Untersuchungen des durch die Stadt Wegberg beauftragten Baustoffprüfers sind zwischenzeitlich abgeschlossen und ergaben lediglich für einen kleinen Teilbereich des Gehweges in der Krankenhausstraße erhöhte Schwermetallwerte. Die übrigen Baumaßnahmen sind nach Aussage des Prüflabors nicht betroffen.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Untersuchung an die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krüppel und Kollegen weiterleiten. Diese wird das betroffene Unternehmen auffordern, die belasteten Bereiche, unter Fristsetzung zu sanieren.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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