04.09.2014 - 2.2 Bebauungsplan I-3B, Wegberg - Beecker Heide Ost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-3 B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg und umfasst die Spielplatzfläche Clematisweg sowie eine Teilfläche der südöstlich angrenzenden Wegeparzelle. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
