04.09.2014 - 1.2 Verpflichtung der sachkundigen Bürger

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger durch das Verlesen der Verpflichtung. Danach unterzeichnen die sachkundigen Bürger die Verpflichtung.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=902&TOLFDNR=11483&selfaction=print